Neumarkt. Am Abend des 21.03.2022 versammelten erneut mehrere Personen zu einem so genannten „Spaziergang“ und machten damit vermeintlich auf Ihre Unzufriedenheit mit den derzeit geltenden staatlichen Vorschriften und Bestrebungen zur Bekämpfung und Eindämmung der Corona-Pandemie aufmerksam. Dieser nicht angemeldete „Spaziergang“ wurde polizeilich als Versammlung eingestuft, beschränkt und teilweise begleitet. Polizeilich wird zwar in erster Linie das Rechtsgut der Versammlungsfreiheit geschützt, jedoch müssen auch die Regeln der Infektionsschutzverordnung und des Bayerischen Versammlungsgesetzes eingefordert werden. Festgestellte Verstöße können dabei Ordnungswidrigkeiten bzw. sogar Straftaten sein.
Die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. rät grundsätzlich:
– Melden Sie als Veranstalter entsprechende Demonstrationen rechtzeitig an. Dies ist kostenfrei beim zuständigen Landratsamt möglich.
– Besuchen Sie als Teilnehmer nur angemeldete Demonstrationen.
Freystadt. In der Seligenportener Straße wurde am Abend des 21.03.2022 ein 13-jähriger Schüler, der auf einem E-Scooter unterwegs war, angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass an dem Elektroroller ein Versicherungskennzeichen aus dem letzten Jahr angebracht war. Einen aktuellen Versicherungsschutz konnte das Kind nicht vorweisen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Junge, sowie E-Scooter an den Erziehungsberechtigten übergeben.
In diesem Zusammenhang weist die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. vorsorglich auf folgendes hin:
Elektroroller / E-Scooter fallen unter die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge. Sie müssen in jedem Fall eine Betriebserlaubnis haben und versichert sein. Der Versicherungsschutz läuft jeweils zum 01.03. ab. Um einen neuen Versicherungsvertrag und die entsprechenden Versicherungskennzeichen / Aufkleber müssen sich die Halter jährlich rechtzeitig kümmern. Die so genannten Elektrokleinstfahrzeuge dürfen zwar auch ohne Fahrerlaubnis / Prüfbescheinigung geführt werden, jedoch ist ein Mindestalter von 14 Jahren vorgeschrieben. Ergänzend ist anzumerken, dass diese Fahrzeuge auf Radwegen zu betreiben sind. Verboten ist das Befahren von Fußgängerzonen und Gehwegen. Polizeilich wird das Tragen eines Helmes als sehr sinnvoll bewertet, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Neumarkt. Ein 53-jähriger Mann befuhr am späten Nachmittag des 21.03.2022 mit seinem Pkw den Gisterweg. Als er nach rechts in die Karl-Speier-Straße einbiegen wollte, übersah er den vorfahrtsberechtigten Bus eines 56-Jährigen. Die beiden Fahrzeuge kollidierten, wodurch ein Sachschaden in Höhe von rund 2.000 € entstand. Verletzt wurde glücklicherweise niemand.
Neumarkt. In der Mühlstraße wurde zwischen dem 18.03.2022, 19:00 Uhr, und dem 20.03.2022, 17:00 Uhr, ein dort versperrt abgestelltes, schwarz-grünes Mountainbike der Marke Ghost im Wert von 300 € von einer unbekannten Person entwendet.
Ebenso wurde in der Oberen Marktstraße am 19.03.2022, zwischen 10:30 Uhr und 12:00 Uhr, ein beige-lila-farbenes E-Bike der Marke Cube entwendet. Das Rad war mit seinem Seilschloss versperrt abgestellt und hat einen Wert von rund 2.000 €.
Wer kann Hinweise auf die entwendeten Räder geben? Die Polizei bittet um Informationen unter 09181/4885-0.
Neumarkt. Am 21.03.2022, zwischen 09:45 Uhr und 10:30 Uhr, wurde in der Regensburger Straße ein dort geparkter, grauer Seat Leon von einer unbekannten Person an der rechten Seite beschädigt. Der oder die Unfallverursacher/in entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle. An dem Pkw entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 4.500 €. Die Ermittlungen wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort sind eingeleitet. Zeugen des Unfalls werden gebeten, sich mit der PI Neumarkt i.d.OPf. in Verbindung zu setzen unter 09181/4885-0.
Berg. Der Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. wurde in den Morgenstunden des 22.03.22 eine erheblich alkoholisierte Verkehrsteilnehmerin gemeldet. Bei der Überprüfung bestätigtes sich den Polizeibeamtinnen und Beamten dieser Verdacht. Die Folgen für die 59-Jährige sind eine Blutentnahme zur Feststellung der Alkoholkonzentration, die sofortige Beschlagnahme des Führerscheines, die Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr.
Neumarkt. Eine 48-jährige Frau betrat am Nachmittag des 21.03.2022 einen Supermarkt in der Oberen Marktstraße ohne eine vorgeschriebene Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen. Als die Verkäuferin sie darauf aufmerksam machte, beleidigte die 48-Jährige die Angestellte. Die Dame wurde des Ladens verwiesen und erhält nun eine Anzeige wegen Beleidigung.
(Bericht der Polizei Neumarkt / Bild: Symbolbild)