Bericht der Polizei Schwandorf / Bild: Symbolbild

Schwandorf.  Im Zeitraum vom Sonntag, 20.06.21, 10:00 Uhr, bis Montag, 21.06.21, 08:00 Uhr, wurde ein weißer Audi A1, welcher in der Zielheimer Straße in Klardorf geparkt war, durch einen bislang unbekannten Fahrzeugführer angefahren. Am weißen Audi A1 des 44-jährigen Eigentümers entstand dadurch ein Schaden von ca. 1000,- Euro im hinteren linken Stoßstangenbereich.


Da sich der Unfallverursacher anschließend vom Unfallort entfernte, wurden durch die PI Schwandorf Ermittlungen wegen Unfallflucht aufgenommen. Hinweise dazu werden unter der Telefonnummer 09431/4301-0 erbeten.

 

Schwandorf.  Aufgrund einer gestrigen Anzeige bei der PI Schwandorf wurde bekannt, dass eine 65-jährige Schwandorferin bereits am Samstag, 19.06.21, gegen 16:30 Uhr, in einem Verbrauchermarkt in der Fraunhoferstraße mehrere Nahrungsmittel und auch weitere Artikel im Wert von über 120,- Euro an der Kasse nicht bezahlte und die Mitarbeiter des Verbrauchermarktes auf diesen Umstand aufmerksam wurden. Eine Anzeige wegen Ladendiebstahl wurde von der PI Schwandorf aufgenommen.

 

Schwandorf, A 93.  Am Montag, gegen 13:15 Uhr, fuhr ein Pkw-Fahrer mit seinem Mercedes-Benz die BAB A 93 in Fahrtrichtung Holledau. Kurz nach der Anschlussstelle Schwandorf-Süd fuhr er auf dem rechten Fahrstreifen, als er von hinten einen Anstoß an seinem Mercedes bemerkte. Eine nachfolgende Nissan-Fahrerin fuhr mit ihrem Pkw leicht auf den Vorausfahrenden auf. Beide blieben zunächst an der Unfallstelle, am Seitenstreifen, stehen und begutachteten den Schaden.

Nachdem die Unfallverursacherin meinte, es sei kein Schaden an dem Mercedes entstanden, verließ sie die Unfallstelle ohne ihre Personalien zu hinterlassen. Tatsächlich aber stellte der Mercedes-Fahrer Kratzer an seiner Heckstoßstange fest und verständigte die Polizei. Zudem notierte er sich das amtliche Kennzeichen der Unfallverursacherin und konnte den Beamten der Autobahnpolizei Schwandorf eine stichhaltige Beschreibung der Dame abgeben. Die Beamten ermitteln nun wegen eines Vergehens des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.