(Bericht: Regierung der Oberpfalz) – Ungesicherte Bodenöffnungen, fehlende Absturzsicherungen, waghalsige Verkehrswege. Das Gewerbeaufsichtsamt an der Regierung der Oberpfalz hat kürzlich eine Aktionswoche zur Baustellensicherheit durchgeführt. Die ernüchternde Bilanz: Auf jeder vierten kontrollierten Baustelle in der Oberpfalz wurden erhebliche Mängel festgestellt.
112 Baustellen im gesamten Regierungsbezirk wurden von den Mitarbeitern des Dezernat 21 unangekündigt geprüft. 23 Baustellen wiesen erhebliche Mängel auf, die nicht unmittelbar abgestellt werden konnten. Sie wurden mittels Auflageschreiben oder im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens behoben. Bei zwei Baustellen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die verantwortlichen Arbeitgeber eingeleitet.
Immer wieder passieren aufgrund fehlenden Arbeitsschutzes schlimme, zum Teil tödlich verlaufende Unfälle auf Baustellen. Während der Aktionswoche kontrollierten die Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamts die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzbestimmungen. Fokus lag dabei u.a. auf Gerüsten, Leitern, Absturzsicherungen, Baugruben/Gräben und elektrischen Anschlussstellen auf Baustellen. Auffallend: Besonders häufig auf erforderliche Absturzsicherungen verzichtet wurde bei Arbeiten zur Installation von Photovoltaik-Anlagen.
„Ziel der Aktionswoche war es neben konkreten Kontrollen von Verstößen insbesondere auch, die Arbeitgeber für das wichtige Thema Arbeitsschutz zu sensibilisieren. Die Kontrollen sollen präventiv wirken, die Kolleginnen und Kollegen der Gewerbeaufsicht beraten daher intensiv“, betonte Regierungspräsident Walter Jonas. Trotz einiger erheblicher Mängel stellten die Experten der Gewerbeaufsicht auch Positives fest: Knapp 15 Prozent der besuchten Baustellen waren weitgehend mängelfrei. Etwa zwei Drittel der Baustellen wies zwar Mängel auf, diese konnten jedoch unmittelbar vor Ort behoben werden.
„Die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist oberstes Gebot“, bekräftigt Walter Jonas. „Es sollte für jeden Arbeitgeber selbstverständlich sein, die Schutzstandards einzuhalten.“