(Berichte der Stadt Weiden) – Digitales Service-Angebot: – Online-Terminvergabe für die Einbürgerungsbehörde ab sofort möglich – Aufbauend auf den guten Erfahrungen im Bereich der Melde-, Ausweis- und Passbehörde sowie der Kfz- und Führerscheinbehörde, ist nun auch für die Einbürgerungsbehörde eine Online-Terminvergabe möglich. Ab sofort können Termine also einfach und bequem unter www.weiden.de vereinbart werden.

Das Buchungstool sieht dabei die Möglichkeit vor, Termine für die Erstberatung und Antragstellung zu vereinbaren. Ziel des digitalen Angebots: Die Arbeitseffizienz steigern und die Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger reduzieren. Das Angebot wird daher in den kommenden Monaten sukzessive erweitert.

Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Kriegsflüchtlinge gelten fort – Mit Inkrafttreten der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden am 01. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für Kriegsflüchtlinge, die infolge des Ukraine-Krieges in Deutschland Zuflucht gefunden haben, automatisch bis zum 04. März 2025 verlängert.

Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten Ende September 2023. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen. Ein Termin bei der Ausländerbehörde ist also nicht notwendig.

Hinweis einer Leserin zur Aufenthaltserlaubnis:

Abhängig von Ihrem Zweck und der Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Deutschland gibt es unterschiedliche Arten von deutschen Aufenthaltstiteln. In diesem Artikel werden die einzelnen Typen erläutert:
https://www.germany-visa.org/de/einwanderung-aufenthaltsgenehmigung/wie-erhalte-ich-eine-deutsche-aufenthaltserlaubnis/