Bericht der Stadt Weiden / Bild: Archivbild
Weiden. Die Stadt Weiden i.d.OPf. hatte am 06.05.21 einen Antrag auf Erteilung des Einvernehmens für die in § 27. Abs. 1 der 12. BayIfSMV. bei stabiler Inzidenzentwicklung ab 10.05.2021 möglichen weiteren Öffnungsschritte beim zuständigen STMGP gestellt.
Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht bekannt, wie die entsprechende Umsetzung zu erfolgen hat, obwohl die Stadt Weiden i.d.OPf. über die Regierung der Oberpfalz mit Antragstellung nachfragen ließ.
Erst am Sonntag, den 09.05.2021 wurde der Stadt Weiden i.d.OPf. durch das STMGP mitgeteilt, dass die Zulassung dieser weiteren Öffnungsschritte über eine Allgemeinverfügung bekanntzugeben ist und die im Vorgriff am 07.05.2021 auf das erwartete Einvernehmen im Amtsblatt bekanntgemachte amtliche Bekanntmachung nicht ausreichen würde.
Die Stadt Weiden i.d.OPf. hat unverzüglich am 10.05.21 diese Allgemeinverfügung erlassen. Das Einvernehmen wurde daraufhin noch am selben Tag durch das STMGP erteilt.