München (ots). Am Freitagabend (22. Januar) kam es in einer S-Bahn zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Hintergrund war einmal mehr eine nicht vorhandene Mund-Nase-Bedeckung. Ein 28-Jähriger erlitt leichte Verletzungen; zudem wurde sein Handy und eine Halskette beschädigt.
Die Bundespolizei erhielt kurz vor 20 Uhr am Ostbahnhof Kenntnis von einer tätlichen Auseinandersetzung in einer S-Bahn. Ermittlungen ergaben, dass eine 22-jährige Serbin in einer S6 auf dem Weg zum Ostbahnhof nicht die erforderliche Mund-Nase-Bedeckung trug. Ein 28-Jähriger aus dem westlichen Landkreis Fürstenfeld, der sie darauf ansprach, wurde zunächst verbal, dann auch körperlich attackiert.
Die Frau soll dem 28-Jährigen u.a. mit dem Fuß in den Bauch getreten haben. Bei den Handgreiflichkeiten erlitt er Abschürfungen an der Hand; zudem soll eine Halskette des Mannes sowie das Display seines Smartphones durch die Handgreiflichkeiten beschädigt worden sein. Eine Streife der Deutsche Bahn Sicherheit, die beim Halt am Ostbahnhof auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht worden war, nahm sich der beiden an. Dabei beleidigte die Serbin neben dem 28-Jährigen auch die beiden DB-Security.
Außerdem trat die mit 2,66 Promille erheblich Alkoholisierte mit dem Fuß auch mehrfach gegen die Sicherheitsmitarbeiter. Eine 31-Jährige DB-Mitarbeiterin klagte anschließend über Schmerzen an Knöchel und Oberschenkel. Die Schadenshöhe der Beschädigungen der Halskatte und des Smartphones beträgt ca. 450 EUR.
Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen Gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung gegen die 22-Jährige aufgenommen. Außerdem wird sie wegen eines Verstoßes gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zur Ahndung der Ordnungswidrigkeit an die zuständigen bayerischen Behörden gemeldet, weswegen sie mit einem Bußgeld von 250 EUR rechnen muss. Sie musste Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft zur Blutentnahme und konnte – nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen – das Revier der Bundespolizei am Ostbahnhof wieder verlassen.
Die Münchner Bundespolizei weist darauf hin, dass die seit Montag, den 18. Januar geltende Pflicht, im öffentlichen Personennahverkehr in Bayern FFP2-Mundschutz zu tragen ab Montag den 25. Januar die Ahndung mit einem Bußgeld nach sich ziehen kann. Nach Ablauf einer einwöchigen Kulanzwoche kann dann ein Verstoß ein Bußgeld von 250 EUR nach sich ziehen.
Die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizeiinspektion München werden von Personen, die sie ohne FFP2-Maske in Nahverkehrszügen, S-Bahnen und Bahnhöfen sowie Haltepunkten antreffen, die Identität feststellen und die Personalien ggf. nach Einzelfallprüfung zur Ahndung des Verstoßes gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an die zuständigen bayerischen Behörden übermitteln.
Bericht und Bild: Bundespolizeiinspektion München