Amberg. Veranstaltungen unter freiem Himmel fallen unter die im Grundgesetz verankerte Versammlungsfreiheit. Außerdem müssen die geltenden Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eingehalten werden, wonach Versammlungen eine Teilnehmerzahl von 200 Personen nicht überschreiten dürfen, ortsfest stattfinden müssen, die Maskenpflicht einzuhalten ist und ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt bleiben sowie jeder Körperkontakt […]
Querdenker
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