Neumarkt. Die Stadt weist darauf hin, dass die Haus- und Grundstückseigentümer im Winter besonders gefordert sind, wenn ihre Grundstücke an öffentliche Straßen angrenzen bzw. über öffentliche Straßen erschlossen sind. Denn laut der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Neumarkt i.d.OPf. besteht zum einen eine besondere Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Reinigung der Gehwege […]
Verkehrswege
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