Bericht der Stadt Weiden / Bild: Archivbild
Weiden. In jüngster Zeit fanden auch in Weiden i.d.OPf. nicht bei den zuständigen Versammlungsbehörden angezeigte Kundgebungen und Versammlungen namentlich aus dem Spektrum der „Corona-Gegner und –leugner“ in Form von sogenannten „Spaziergängen“ statt.
Aus gegebenem Anlass wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Stadt Weiden i.d.OPf. davon abrät, an derartigen Versammlungen unter freiem Himmel teilzunehmen, da Sie sich damit erheblichen gesundheitlichen Gefahren aussetzen können, sollte dort der ausreichende Infektionsschutz, verbunden mit der Einhaltung des Mindestabstandes und ggf. dem Tragen von Masken, nicht gewährleistet sein.
Nur durch die Teilnahme an angezeigten Versammlungen mit der gesetzlich vorgesehenen Versammlungsleitung kann der gebotene Infektionsschutz von behördlicher Seite geprüft und umgesetzt werden, nur auf diesem Weg ist damit der gebotene Infektionsschutz, der letztlich der Gesundheit aller dient, sichergestellt.
Ganz besonders gilt dies für die derzeit erneut lokal und überregional ansteigenden Infektionszahlen.