Karlsruhe (ots). Auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft wurde gestern (26. August 2020) der deutsche Staatsangehörige Fadi J. von den Niederlanden zum Zwecke der Strafverfolgung an die Bundesrepublik Deutschland überstellt.
Fadi J. war bereits am 16. Juli 2020 in Heerlen (Niederlande) festgenommen worden. Rechtsgrundlage hierfür war ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 2020. Wir berichteten darüber: Erstmeldung zur Festnahme
Der Beschuldigte wurde gestern Abend dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Bericht des Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Bild: Symbolbild