Unfallfahrer
Unfallflucht in der Nacht
Unfallfahrer – Am 01.04.2025, gegen 03:15 Uhr, meldete ein aufmerksamer Zeuge eine Verkehrsunfallflucht in der Rosenberger Straße. Er beobachtete, wie ein roter Pkw gegen ein Verkehrsschild prallte, woraufhin ein Reifen platzte. Obwohl das Fahrzeug kurz anhielt, setzte der Fahrer seine Fahrt unerlaubt fort.
Polizei stellt flüchtiges Fahrzeug
Eine Streife der örtlichen Polizeiinspektion konnte den Pkw nach kurzer Fahndung im Stadtgebiet stoppen. Schon beim Öffnen der Türen bemerkten die Beamten einen intensiven Marihuana-Geruch. Im Fahrzeug saßen drei 18-Jährige sowie ein 22-Jähriger. Der Fahrer zeigte deutliche drogentypische Reaktionen und räumte den Konsum von Marihuana ein. Ihn erwarten nun ein einmonatiges Fahrverbot, eine Geldbuße von 500 Euro sowie eine verpflichtende Nachschulung.

Unfallfahrer – Drogenfund bei Mitfahrer
Bei der Durchsuchung eines gleichaltrigen Mitfahrers stellten die Beamten eine Flasche Codein sicher, die unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, da Erwerb und Besitz verschreibungspflichtig sind. Gegen ihn wird nun ermittelt.
Eskalation bei Kontrolle
Ein weiterer 18-jähriger Insasse stand unter einer schweren Drogen-Mischintoxikation und zeigte erhebliche Verhaltensauffälligkeiten. Aufgrund seiner Orientierungslosigkeit war er behandlungsbedürftig, verweigerte jedoch jegliche medizinische Hilfe. Die Situation eskalierte, als er zunehmend aggressiver wurde und sich massiv gegen die Polizeibeamten wehrte.
Polizeieinsatz mit mehreren Streifen
Mehrere Beamte der benachbarten Dienststellen wurden zur Unterstützung herangezogen. Während der Widerstandshandlungen beleidigte der junge Mann die Polizisten und verletzte einen Beamten leicht. Letztlich wurde er mit unmittelbarem Zwang in Gewahrsam genommen und zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht.
Ermittlungen laufen gegen Unfallfahrer
Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Blutentnahme an. Gegen den 18-Jährigen wird jetzt wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs, Körperverletzung und Beleidigung ermittelt. Ein toxikologisches Gutachten soll klären, inwiefern seine Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt beeinträchtigt war.