Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Epidemiologische Lage. Ungarn ist von COVID-19 weniger betroffen. Die Zahlen bewegen sich auf nahezu konstantem Niveau, aktuell ist jedoch ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadt Budapest. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise .Ab dem 1. September gelten für Ungarn neue Einreisebestimmungen. Danach sollen ausländische Reisende nur noch in Ausnahmefällen einreisen dürfen. Details sind noch nicht bekannt.
Ungarn hat bisher die Herkunftsländer, aus denen die Einreise stattfinden soll, in drei Kategorien eingeteilt: „grün“ (geringes Risiko), „gelb“ (mittleres Risiko) und „rot“ (hohes Risiko). Die Einreise für nicht-ungarische Staatsangehörige aus „roten“ Ländern kommend, ist nicht gestattet. Familienangehörige von ungarischen Staatsangehörigen sowie Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung bzw. eines Aufenthaltstitels für mehr als 90 Tage und deren Familienangehörige sind ungarischen Staatsangehörigen gleichgestellt. Die aktuellen und verbindlichen Einreiseregelungen für Ungarn können auf der Seite der ungarischen Polizei nachgelesen werden. Dort befindet sich auch das Amtsblatt mit der Ländereinteilung in die drei Kategorien.
Die Einreise aus Deutschland ist ohne Einschränkungen gestattet. Eine uneingeschränkte Einreise ist auch für Reisende aus den EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Bulgarien, Rumänien, Schweden und Spanien gestattet sowie für Reisende aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, dem Vatikan, der Schweiz und Südkorea.
Reisende aus den „gelben“ Herkunftsländern Bulgarien, Rumänien, Schweden und Spanien sowie Großbritannien, der Russischen Föderation, Serbien, Japan, VR China, den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada müssen sich bei Einreise einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen. Bei Verdacht auf eine Infizierung aufgrund von COVID-19-Symptomen wird die Einreise verweigert. Liegt kein Verdacht auf eine Infizierung vor, so ist dennoch eine 14-tägige Heimquarantäne einzuhalten.
Ungarische Staatsangehörige und ihnen Gleichgestellte dürfen nach Ungarn einreisen, müssen sich aber einer Gesundheitskontrolle unterziehen, wenn sie aus einem der oben genannten Staaten kommen. Die Zugehörigkeit zur Familie ist durch offizielle Dokumente nachzuweisen.
Eine Befreiung von der Quarantäne ist aufgrund einer Sondergenehmigung der ungarischen Polizei möglich. Die Beantragung der Sondergenehmigung kann ausschließlich in ungarischer Sprache online über die Website der ungarischen Polizei erfolgen.
Reisende aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Belarus, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien und der Ukraine gehören seit dem 15. Juli 2020 der „roten“ Kategorie an und dürfen nicht mehr nach Ungarn einreisen. Dies gilt auch für Reisende, die aus afrikanischen, südamerikanischen und allen asiatischen Staaten mit Ausnahme von Japan, Südkorea und der VR China kommen.
Bericht des Auswärtigen Amtes
Bild: Symbolbild