Lkr. Cham. Ab Mittwoch tritt im Landkreis Cham eine sogenannte Allgemeinverfügung in Kraft, mit der verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet werden. Dabei handelt es sich um eine bayernweite Vorsichtsmaßnahme zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen. Hintergrund sind Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln in Deutschland und Bayern.
In der im Amtsblatt für den Landkreis Cham Nr. 6 vom 2. Februar 2021 veröffentlichten Allgemeinverfügung werden Maßnahmen geregelt wie die Sicherung gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion. Die Anordnungen erfolgen anhand einer für Bayern entwickelten Risikobewertung auf Grundlage bundeseinheitlicher Beurteilungskriterien. Durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Hausgeflügelhaltungen verhindert werden. Mit der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Cham werden auch sämtliche Geflügelausstellungen, -märkte und -schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art verboten.
Für Menschen ungefährlich – Fütterungsverbot für Wildvögel
Für Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst und vor allem Funde von Wildgeflügel (Gänse, Enten, Schwäne) dem Veterinäramt Cham gemeldet werden.
Zudem wird ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel (hierunter fallen Hühnervögel, Gänsevogel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel; Singvögel sind davon nicht betroffen) erlassen. Das allgemeine Fütterungsverbot ist darin begründet, dass die Übertragung und Verbreitung des Virus zum einen durch direkten Kontakt zwischen Wildvögeln und zum anderen durch Kontakt mit Kot und anderweitig viruskontaminierten Materialien verhindert werden soll. Die Fütterungsplätze stellen naturgemäß entsprechende „Hotpots“ dar, an denen viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen.
Insgesamt sind in Bayern derzeit vier Fälle bei Wildvögeln in den Landkreisen Starnberg, Passau, Landsberg am Lech, und Haßberge nachgewiesen. Deutschlandweit sind mehr als 600 Fälle amtlich festgestellt worden. Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern zudem das bestehende Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt.
Darüber hinaus hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 29.01.2021 einen einzelnen Geflügelpestausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 20 Hühnern im Landkreis Bayreuth bestätigt. Der Betrieb wurde von der dort zuständigen Kreisverwaltungsbehörde gesperrt und die Tiere gemäß der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung gekeult.
Das Landratsamt Cham weist darauf hin, dass nach derzeitigen Sachlage eine generelle Aufstallungspflicht noch nicht geboten ist. Sollte sich jedoch die allgemeine Gefährdung weiter vergrößern, könnte auch eine Aufstallungspflicht für Hausgeflügelhaltungen notwendig werden. Für weitere Fragen steht das Veterinäramt am Landratsamt Cham zur Verfügung.
Weiden. Die Geflügelpest (HPAI) ist in Europa und Deutschland weiter auf dem Vormarsch. Auch in Bayern wurden bereits vier Fälle bei Wildvögeln amtlich festgestellt, darunter auch ein Fall bei einer kleinen Hühnerhaltung in Bayreuth.
Vor diesem Hintergrund ist von einer Zunahme des Virus in der Wildvogelpopulation in Bayern auszugehen, wodurch sich das Risiko einer Virus-Einschleppung in Hausgeflügelbestände erhöht. Großgeflügelbetriebe sowie Klein- und Hobbyhaltungen müssen deshalb die Biosicherheitsanforderungen einhalten. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat deshalb bayernweit weitergehende tierseuchenrechtliche Maßnahmen angeordnet.
Die Stadt Weiden i.d.OPf. hat deshalb diesbezüglich eine Allgemeinverfügung erlassen. Siehe Amtsblatt Nr.4 vom 01.02.2021: https://www.weiden.de/stadt/presse-medien/amtsblatt. Entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen sind demnach auch für kleinere Bestände und Hobbyhaltungen einzuhalten.
Ausstellungen, Märkte und Schauen bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden sind demnach verboten. Sämtliche Geflügelhaltungen sind der Veterinärabteilung der Stadt und der Tierseuchenkasse zu melden. Eine direkte Gefahr für Menschen oder Haustiere wie Hunde oder Katzen besteht nicht. Verendete Vögel sollen nicht berührt werden.
Für bestimmte Wildvögel (Hühnervögel, Gänsevögel und Enten, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) gilt ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Stadtgebiet Weiden i.d.OPf.
Regensburg (RL). Im Landkreis Regensburg gelten seit Dienstag, 2. Februar 2021, verschärfte Regelungen für Geflügel-Halter. Mit einer Allgemeinverfügung wappnet sich der Landkreis gegen die hochansteckende Vogelgrippe, die sich nun auch in Bayern ausbreitet. Die Seuche ist nach derzeitigem Stand für Menschen ungefährlich, dennoch warnt das Veterinäramt davor, tote Tiere anzufassen. Entsprechende Funde sollen der Behörde gemeldet werden.
Ab sofort gelten strenge Sicherheitsvorschriften auch für Geflügelhalter mit kleineren Beständen bis zu 1 000 Stück Geflügel – nicht nur für große Zuchtbetriebe. Unter anderem müssen Ställe, Schutzkleidung und Transportfahrzeuge nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werde. Außerdem müssen die Zugänge zu den Ställen besonders gesichert werden. Zu achten sei vor allem auch auf Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände wie Schuhwerk, Schubkarren oder Fahrzeuge.
Gemäß der Allgemeinverfügung sind ab heute auch Ausstellungen, Märkte und sonstige Veranstaltungen, bei denen Geflügel und andere Vögel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, verboten. Zudem gilt im gesamten Landkreis ein Fütterungsverbot für Wildvögel.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass Verstöße mit Geldbußen von bis zu 30 000 Euro geahndet werden können.
Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind abrufbar auf der Webseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter Geflügelpest.
Berichte des Landratsamtes Cham / Stadt Weiden / Landratsamt Regensburg
Bild: Symbolbild