Verstoß
Am Freitagabend, den 11. April 2025, musste die Polizei Wörth an der Donau wegen Verstoß gegen Naturschutzbestimmungen im Naturschutzgebiet Stöcklwörth bei Pfatter einschreiten. Mehrere Personen hatten das Gebiet trotz eines bestehenden Verbots mit ihren Fahrzeugen befahren.
Gegen 19:00 Uhr erhielt die Polizei die Mitteilung über mehrere widerrechtlich im Naturschutzgebiet abgestellte Pkw. Eine Streife traf vor Ort vier Fahrzeuge und sechs Personen an. Die Personen hielten sich zum Angeln am Donauufer auf, wofür sie die erforderlichen Berechtigungen vorweisen konnten.

Allerdings besteht im Naturschutzgebiet Stöcklwörth, insbesondere zum Schutz des seltenen und störungsempfindlichen Großen Brachvogels während seiner Brutzeit, aktuell ein striktes Verbot, das Gebiet mit Fahrzeugen zu befahren oder dort zu lagern. Dieses Verbot dient dem Erhalt des wichtigen Lebensraums für Wiesenbrüter.
Zusätzlich stellten die Beamten fest, dass die Gruppe ein offenes Grillfeuer entzündet hatte, was im Naturschutzgebiet ebenfalls untersagt ist.
Die Fahrzeughalter wurden aufgefordert, ihre Pkw umgehend aus dem Schutzgebiet zu entfernen. Gegen die Verantwortlichen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Bayerische Naturschutzgesetz eingeleitet.
Die Polizei weist eindringlich darauf hin, die Beschilderungen und Regelungen in Naturschutzgebieten zu beachten, um die sensible Tierwelt zu schützen.