Neustadt/WN. Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab verleiht alle zwei Jahre einen Sozialpreis. Die Auszeichnung ist mit einem Geldpreis in Höhe von 3.000,00 € und einer Urkunde verbunden. Der Preis kann auf bis zu drei Preisträger verteilt werden.
Nach den Richtlinien für die Vergabe des Sozialpreises soll mit diesem Preis beispielhaftes Handeln im sozialen, außerfamiliären Bereich ausgezeichnet werden, das oft unbemerkt von der Öffentlichkeit im Dienste des Menschen erbracht wird. Der Sozialpreis soll insbesondere für den Einsatz auf dem Gebiet der Jugendarbeit, der Senio-renarbeit, der Behindertenarbeit, für sozial Schwache und Benachteiligte sowie für Sonderprojekte verliehen werden.
Der Sozialpreis wird an Einzelpersonen, Personengruppen und Vereinigungen vergeben, die im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab leben bzw. ihren Sitz haben, durch ihr Wirken in Bezug zum Landkreis stehen und sich durch ihr soziales Handeln Verdienste um das Leben im Landkreis erworben haben.
Vorschlagsberechtigt sind alle im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab wohnenden natürlichen Personen, jede juristische Person und jede Personengruppe mit Sitz im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab. Die Vorschläge sind schriftlich oder per E-Mail beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab einzureichen und zu begründen. Die Anlagen sollen zwei Seiten nicht überschreiten.
Vorschläge können noch bis spätestens 31.05.2020 beim Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Sachgebiet 24, Postfach 1260, 92657 Neustadt a.d.Waldnaab oder unter cbraun@neustadt.de eingereicht werden.
Nach diesem Termin eingehende Vorschläge können bei der Vergabe nicht mehr berücksichtigt werden.
Bericht des Landratsamtes NEW
Bild: Symbolbild