Bericht der Stadt Weiden / Bild: Archivbild
Weiden. Die Stadtverwaltung der Stadt Weiden i.d.OPf. informiert über den Vollzug des Gesetzes zum Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) an folgenden Tagen:
Buß- und Bettag (17.11.2021)
Totensonntag (21.11.2021)
Aufgrund des Feiertagsgesetzes sind an diesen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, wenn der entsprechende ernste Charakter nicht gewahrt ist, verboten. Am Buß- und Bettag sind auch Sportveranstaltungen nicht erlaubt.
Die Beschränkung gilt am Volkstrauertag, am Buß- und Bettag und am Totensonntag jeweils von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
So sind an den „stillen Tagen“ insbesondere der Betrieb von Spielhallen, Wettvermittlungsstellen (Wettbüros), Geld- und Warenspielgeräten in Gaststätten, die diesen Tagen nicht entsprechende Musik in Diskotheken, öffentliche Tanzveranstaltungen sowie Darbietungen in Nachtlokalen unzulässig.