Turnerbund-Gelände: Bebauung wieder offen – Im ersten Moment überraschend, aber aufgrund der momentanen wirtschaftlichen Situation nachvollziehbar, findet Oberbürgermeister Jens Meyer das Zuwarten der Investoren für das Turnerbundgelände. Die Stadt war mit einem Partner auf einem sehr guten Weg, sämtliche Verträge waren unterschriftsreif ausverhandelt. Allerdings haben die massiv gestiegenen Baukosten und die Zinsschritte der EZB nun die gemeinsamen Pläne der Stadt Weiden i.d.OPf. und dieses Investors durchkreuzt.
Auch die Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes sind aktuell noch nicht kalkulierbar, obwohl die Stadt bei der Bauleitplanung bereits die aktuellsten Energieeffizienzanforderungen für Wohngebäude berücksichtigt hat und für das gesamte Gelände ein Nahwärmenetz vorgesehen ist. Die Investorenseite betont die tolle Zusammenarbeit mit der Stadt. Das Projekt ist mehrfach durchkalkuliert worden und aktuell sei eine rentable Realisierung einfach nicht möglich.
Bei der ersten Investorenrunde für das Turnerbundgelände hatten 19 Immobilienspezialisten für Projekte dieser Größenordnung aus dem gesamten Bundesgebiet Interesse bekundet, vier von ihnen kamen in die engere Auswahl bei der Stadt und es erfolgten intensive Verhandlungsrunden. Selbstverständlich finden nach wie vor Gespräche mit Interessenten statt. Ziel ist weiterhin die Bebauung des Turnerbundgeländes.
Wahlplakatierung anlässlich der Landtags- und Bezirkswahl – Gemäß den Vorgaben der städtischen Plakatierungsverordnung ist für Parteien und organisierte Wählergruppen eine Wahlplakatierung im Stadtgebiet von Weiden in einem Zeitraum von sechs Wochen vor und einer Woche nach dem Wahltermin und damit anlässlich der am 08. Oktober stattfindenden Landtags- und Bezirkswahl ab frühestens 27. August rechtlich zulässig.
Voraussetzung hierfür ist jedoch im Vorfeld eine schriftliche Anzeige über die beabsichtigte Plakatierung, die der Stadtverwaltung spätestens eine Woche vor Beginn der Wahlplakatierung vorliegen muss. Generell sind 150 Wahlplakate je Partei bzw. organisierte Wählergruppe im Weidener Stadtgebiet zulässig.
Bei der Aufstellung von Wahlplakaten kommt der Verkehrssicherheit eine besondere Bedeutung zu. Plakate sind daher so anzubringen, dass ein Bodenkontakt besteht und gleichzeitig deren Entwenden und Umfallen bei Einwirkung von Umwelteinflüssen (etwa Unwetter und Wind) erschwert werden. Ferner ist insbesondere eine Befestigung von Plakatwerbung an amtlichen Verkehrszeichen des fließenden Verkehrs nicht erlaubt.
Ein entsprechender Vordruck für die Anzeige sowie ein Merkblatt mit den zu beachtenden Regeln sind auf der städtischen Homepage unter www.weiden.de/wahlen abrufbar.
Baudezernent Oliver Seidel wechselt zurück zur Regierung – Bau- und Planungsdezernent Oliver Seidel hat Oberbürgermeister Jens Meyer darüber informiert, dass er seine Tätigkeit bei der Stadt beenden und zurück zur Regierung der Oberpfalz wechseln möchte. Er beteuerte, dass er sich aus rein privaten Gründen für diesen Schritt entschieden habe.
Der OB bedauert seinen Weggang, er habe aber vollstes Verständnis für diese Entscheidung. „Ich wünsche Herrn Seidel schon jetzt alles Gute auf seinem weiteren Lebensweg und bedanke mich für sein großes Engagement für unsere Stadt“, so Jens Meyer.
Der genaue Zeitpunkt des Wechsels muss nun mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmt werden. Ziel ist es, die Stelle so schnell wie möglich neu zu besetzen.
Berichte: Stadt Weiden