Bericht: Stadt Weiden / Bild: Archivbild
Weiden. Der Bezirk Oberpfalz wird am Dienstag, den 13.07.2021 von 9 bis 12 Uhr in der Seniorenfachstelle der Stadt Weiden, Stadtteilzentrum „Neue Mitte“, Am Stockerhutpark 1, Teamraum 1.06 (1. Obergeschoss; barrierefreier Zugang; kostenlose Parkplätze) wieder eine Beratung für alle Fragen rund um die Gewährung von Hilfe zur Pflege sowie Eingliederungshilfe anbieten. Herr Gauglitz wird Ihr Ansprechpartner sein. Terminvereinbarungen sind zwingend vorab unter der Nummer 0941-9100-2114- oder 2152 bzw. per Mail unter beratungsstelle@bezirk-oberpfalz.de möglich. Beratungen werden in der Regel zwei Mal im Monat angeboten. Der nächste Termin findet am 27.07.2021 von 9 bis 12 Uhr statt. Die Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand-Hygiene-FFP 2-Maske) ist verpflichtend.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt alle zwei Jahre aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftliche Nutzflächen. Zum 30.06.2021 werden diese aktualisierten Bodenrichtwerte veröffentlicht. Sie sind über die Internetseite des Bodenrichtwertinformationsportals Bayern boris-bayern.de in digitaler Form für jedermann erhältlich. Auskünfte sind auf Grundlage des Kostengesetzes gebührenpflichtig. Der Abruf kostet 25,00 €. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, die auf Grundlage der beim Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlung aus geeigneten unbebauten Grundstücken in weitgehend gleichartigen Zonen abgeleitet werden.
Ansprechpartner: Erhard Neudecker
Vorsitzender des Gutachterausschusses
bei der kreisfreien Stadt Weiden i.d.OPf.
Dr.-Pfleger-Str. 15
Telefon 0961 / 81-6201
FAX 0961 / 81-6019
gutachterausschuss@weiden-oberpfalz.de
Geschäftszeiten:
Mo bis Fr von 8.00 bis 13.00 Uhr
Do von 8.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 17.30 Uhr
Die Stadt Weiden i.d.OPf. beabsichtigt auf den Flächen des „ehemaligen Turnerbundgeländes“ im Stadtteil Hammerweg eine nachhaltige Wohnbaulandentwicklung zu realisieren. Mit der Planung sollen ca. 300 – 350 Wohnungen geschaffen werden, davon sollen bis zu etwa 30 Prozent als geförderter kommunaler Wohnungsbau verwirklicht werden. Nach Durchführung eines Wettbewerbs mit städtebaulichem sowie hochbaulichem Realisierungsteil in den Jahren 2019/20 wurde aus dem Ergebnis ein städtebaulich anspruchsvoller Siegerentwurf entwickelt. Um rechtsverbindliches Baurecht zu schaffen, befindet sich der erforderliche Bebauungsplan derzeit in Aufstellung. In der jüngsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 09.06.2021 wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Damit sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und um der Öffentlichkeit Gelegenheit zu Stellungnahmen (schriftlich, per E-Mail an planung-turnerbund@weiden.de oder zur Niederschrift) zu geben, liegt der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnquartier Turnerweg“ in der Zeit vom 23.06.2021 bis einschließlich 23.07.2021 im Stadtplanungsamt Weiden i.d.OPf., Neues Rathaus, Dr.-Pfleger-Straße 15, Zi.Nr. 2.16, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus und ist im Internet einsehbar. Für die Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter oben genannten E-Mail-Adresse oder telefonisch unter 0961/ 81-6108 erforderlich.
Die Stadt Weiden i.d.OPf. beteiligt sich seit 2015 am Programm „Demokratie leben!“, das vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird (www.demokratie-leben.de). Das Programm unterstützt Kommunen dabei, Projekte, die sich für Demokratie und Vielfalt einsetzen, zu fördern. Der Begleitausschuss hat 2021 bereits 11 neue Projekte bewilligt. Im Aktionsfonds stehen noch 12.000,00 € und 4.000,00 € im Jugendfonds zur Verfügung. Die neue Antragsfrist endet am 12.07.2021. Oberbürgermeister Jens Meyer: „Demokratie lebt vom aktiven Tun. Ich lade daher gemeinnützige Initiativen ein, sich mit guten Projektideen um eine Förderung zu bewerben.“
Mögliche Themen: Demokratiestärkung, Rassismus, Antisemitismus, Inklusion und Teilhabe, Homophobie, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Menschenrechte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige, nicht staatliche Einrichtungen, im Jugendfonds auch einzelne Initiativen. Zielgruppe ist die breite Öffentlichkeit, besonders Kinder und Jugendliche. Projektarten: Webinare, (digitale) Vorträge, Workshops, Filmvorführungen, Diskussionen, Kunstaktionen, Veranstaltungsreihen, (digitale) Ausstellungen soweit die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen es zulassen. Die Antragsteller werden gebeten, sich im Vorfeld einer Beantragung beraten zu lassen:
Herr Schmid, Tel. 63457705, schmid@arbeitundleben.bayern.de
Frau Reinhardt, Tel. 81-1004, demokratie-leben@weiden.de