Regensburg.  In den kommenden Wochen und Monaten gibt es wieder Tage, an denen ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse und Sturmtiefs, es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen können, zum Schutz der Schülerinnen und Schüler den Schulunterricht ausfallen zu lassen.

Entscheidungen über witterungsbedingten Unterrichtsausfall müssen unter Einbeziehung der betroffenen Personengruppen meist kurzfristig und zügig getroffen werden. Weiterhin gilt es, die Öffentlichkeit, insbesondere die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsbe-rechtigte, rechtzeitig, nach Möglichkeit am Vortag, über die Entscheidung, ob Unterricht ausfällt, zu informieren.

Die Entscheidung über einen großflächigen oder regional begrenzten Unterrichtsausfall trifft eine sog. „Lokale Koordinierungsgruppe Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsverhältnissen“. In diese Koordinierungsgruppe sind Vertreter aller Schularten sowie ggf. VertreterInnen des Landratsamtes und der Stadt Regensburg unter Leitung der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Regensburg eingebunden.

Die lokale Koordinierungsgruppe Schulausfall entscheidet, ob die Witterungsbedingungen im Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt einen geordneten Unterrichtsbetrieb nicht mehr zulassen und der Unterricht ausfällt. Die Entscheidung ist verbindlich und gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen des Landkreises bzw. der Stadt Re-gensburg sowie für die Volkshochschulen im Landkreis Regensburg.

Die Koordinierungsstelle informiert alle betroffenen Schulen, die Ministerialbeauftragten der weiterführenden Schulen, sowie über eine Online-Datenbank die Rundfunk-anstalten, das Staatsministerium für Unterricht und Kultus und die Regierung der Oberpfalz.

Erziehungsberechtigte können sich darüber hinaus auch auf den Websei-ten ihrer Schulen sowie auf den Webseiten des Landratsamtes (www.landkreis-regensburg.de) bzw. der Stadt Regensburg (www.regensburg.de) und des Staatli-chen Schulamts (http://schulamt.schulen2.regensburg.de) informieren. Eltern/Erziehungsberechtigte werden gebeten, bei entsprechenden Witterungsbedin-gungen die Radiomeldungen zu verfolgen (Radio Charivari, Antenne Bayern, Bayerischer Rundfunk).

Für Schülerinnen und Schüler, welche die Mitteilung nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die dennoch im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung an der Schule gewährleistet.

 

Bericht der Staatliche Schulämter im Landkreis und in der Stadt Regensburg

Bild: Symbolbild