Bericht des Landratsamtes Amberg-Sulzbach / Bild: Pressedienst Wagner

Amberg-Sulzbach.  Nur noch bis zum 1. März können Sportvereine im Landkreis Amberg-Sulzbach Zuschüsse für Übungsleiter für das aktuelle Kalenderjahr beantragen. Darauf weist das Landratsamt in einer Pressemitteilung hin.


Bei den Anträgen ist darauf zu achten, dass die für die Antragstellung erforderlichen Angaben vollständig sind und dem Antrag ein für jeden Übungsleiter gültiger Übungsleiter-Ausweis beiliegt. Anträge, die nach diesem Termin eingehen oder zu diesem Termin nicht vollständig sind, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Noch zusätzlich benötigte Formblätter zur Antragstellung (zum Beispiel Bestätigung des Übungsleiters) können unter www.amberg-sulzbach.de abgerufen werden. Das Landratsamt bittet außerdem darum, Veränderungen im Verein (zum Beispiel Ansprechpartner), soweit diese für die Antragstellung erheblich sind, dem Amt unverzüglich mitzuteilen.