(Bericht: Zoll) – Zoll zieht seltenes Hochzeitsgeschenk aus dem Verkehr – Ein seltenes Hochzeitsgeschenk hat der Nürnberger Zoll Anfang Januar am Flughafen aus dem Verkehr gezogen: einen sogenannten Stockdegen.
Ein 31-jähriger Mann hatte diesen bei der Einreise in seinem Koffer. Er gab an, in Afrika geheiratet zu haben und den Stockdegen als Hochzeitsgeschenk erhalten zu haben. Gegen den Reisenden wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Zusatzinfo:
Ein Stockdegen ist eine verborgene Stichwaffe, bei der am Griffstück eines Spazierstocks eine längere Stichwaffe befestigt ist. Der Stock selbst dient als Futteral für die Waffe. Da der Stock von einem herkömmlichen Spazierstock nicht zu unterscheiden ist, gilt der Stockdegen als verborgene Waffe und ist dadurch in Deutschland durch das Waffengesetz verboten.
Zoll stellt knapp 455.000 Euro Bargeld sicher – Am 19.11.2023 haben Zöllner am Flughafen München bei der Kontrolle eines 66-jährigen Reisenden knapp 455.000 Euro Bargeld aufgefunden.
Der Rentner wurde am Abfluggate einer Ausreisekontrolle unterzogen. Hier meldete er auf Befragen rund 300 Euro an. Weitere Barmittel konnten vorerst nicht festgestellt werden. Nach Beendigung der Kontrolle wurde dem Reisenden von einer unbekannten männlichen Person beim Boarding ein Handgepäckskoffer übergeben.
Bei der erneuten Kontrolle des Reisenden wurden knapp 455.000 Euro in dem übergebenen Handgepäck festgestellt. Die Barmittel wurden sichergestellt und gegen den Rentner ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
“Über die Herkunft des Geldes machte der Mann keine Angaben”, so Marie Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts München. Die Ermittlungen hierzu dauern noch an.