Vandalismus an Pkw
Weiden. Wie der Polizeiinspektion Weiden i.d.OPf. erst jetzt bekannt wurde, wurde der graue Volkswagen eines 48-jährigen aus Weiden mutwillig beschädigt. Der Pkw war in den vergangenen vierzehn Tagen in der Sammelgarage eines Mehrfamilienhauses in der Sebastianstraße in Weiden i.d.OPf. abgestellt. Der Täter verursachte hierbei nicht unerheblichen Sachschaden in Höhe von rund 1.500 Euro. Die Polizeiinspektion Weiden i.d.OPf. nahm die Ermittlungen hierzu auf und bittet um Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 0961/401-0.
Kind mit Messer aufgegriffen
Burglengenfeld. Am Freitag um 20.45 Uhr wurde ein Zeuge auf zwei junge Personen aufmerksam, die sich zu später Stunde auf dem Schulgelände der Grundschule aufhielten und dort herumklettern wollten. Bei der Durchsuchung eines 13-Jährigen wurde ein Einhandmesser und ein Küchenmesser aufgefunden. Der Junge wurde anschließend an die Eltern übergeben.
Drogen und Waffe aufgefunden
Maxhütte-Haidhof. Am Samsteg um 22.00 Uhr sollten im Stadtpark mehrere Personen einer Kontrolle unterzogen werden, wobei ein 15-Jähriger flüchtete. Dieser soll eine geringe Menge Marihuana mit sich geführt haben. Eine anschließende Wohnungsdurchsuchung beim 15-Jährigen erbrachte mehrere Hinweise auf Umgang mit Drogen und führte zum Auffinden einer Präzisionsschleuder, einem verbotenem Gegenstand nach dem Waffengesetz.
Brand in Wohnung
Roding. Am Montagmorgen gegen 03.30 Uhr wurden die Feuerwehren Roding, Altenkreith, Mitterdorf, Ziehring und Regenpeilstein zu einem Wohnungsbrand in Roding alarmiert. Der Wohnungsinhaber selbst wurde durch die Rauchmelder aufmerksam gemacht und konnte die Einsatzkräfte verständigen. Durch die Flammen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 100 000 Euro. Als Brandursache kommt ein technischer Defekt in Betracht.
Unfall mit drei Beteiligten
Regensburg. Am frühen Sonntagnachmittag, gegen 13:30 Uhr, ereignete sich auf der BAB A3 in Fahrtrichtung Nürnberg, auf Höhe des Parkplatzes Sparlberg, ein Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen. Nachdem der 73-jährige Fahrer eines Nissan Navara sein Fahrzeug verkehrsbedingt abbremsen musste, fuhr der dahinter befindliche 20-jährige Fahrer eines Alfa Romeo diesem auf. Der 20-Jährige hatte das Abbremsen seines Vordermannes zu spät bemerkt. Durch den Aufprall wurde der Alfa Romeo auf den rechten Fahrstreifen abgelenkt und kollidierte dort mit einem Skoda Octavia, welcher ebenfalls verkehrsbedingt abgebremst hatte. Durch den Unfall entstand Sachschaden im unteren fünfstelligen Bereich. Keiner der beteiligten Fahrzeugführer wurde durch den Unfall verletzt.
Die FFW Pentling war zum Abbinden von ausgelaufenen Betriebsstoffen vor Ort. Für die Unfallaufnahme und die Reinigung der Fahrbahn musste der rechte Fahrstreifen sowie die Einfahrt in den Parkplatz zeitweise gesperrt werden.
Vorfahrtsmissachtung führt zu Unfall zwischen zwei Pkw
Neutraubling. Am Sonntag, den 02.10.2022, befuhr gegen 17.40 Uhr eine 53-jährige Frau aus Regensburg mit ihrem Pkw, VW Beatle, die Stettiner Straße in westlicher Fahrtrichtung. An der Kreuzung zur Berliner Straße hatte sie gemäß Verkehrszeichen die Vorfahrt der auf der Berliner Straße befindlichen Fahrzeuge zu gewähren. Als die Fahrzeugführerin in den Kreuzungsbereich einfuhr, übersah sie den von links kommenden, vorfahrtsberechtigten Pkw, Skoda Fabia, einer 59-jährigen Frau aus dem Lkrs. Regensburg.
Bei dem darauf folgenden Zusammenstoß wurden beide Pkw , sowie eine dortige Fußgängerampel beschädigt. Der Gesamtschaden wird auf ca. 17.000 Euro geschätzt. Der genannte Skoda Fabia war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Verletzt wurde niemand. Eine Streifenbesatzung der PI Neutraubling nahm den Verkehrsunfall auf.
Trunkenheit im Verkehr
Cham. Eine Streife der PI Cham kontrollierte am 02.10.2022, gg. 23:00 Uhr, einen Pkw mit Essener Kennzeichen im Chamer Ortsteil Chammünster. Hierbei fiel den Beamten deutlicher Alkoholgeruch beim Fahrer auf. Ein Alkotest ergab einen Wert von fast 2 Promille, weshalb eine Blutentnahme angeordnet und der Führerschein des 43-jährigen zur Vorbereitung der Einziehung sichergestellt wurde. Bis auf weiteres darf er somit kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug mehr führen. Der Gesetzgeber sieht für die sog. „Trunkenheit im Verkehr“ eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Außerdem wird bei einer Verurteilung dem Täter im Regelfall die Fahrerlaubnis entzogen werden.
(Berichte der Polizeidienststellen der Oberpfalz / Bild: Symbolbild)