In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Deutschen Kinderhilfe e.V. zum Thema kindliche Gewaltopfer stellte BKA-Präsident Münch u.a. die Kriminalstatistik zu diesem Phänomenbereich für 2019 vor. Demnach sind im letzten Jahr mit 112 Opfern weniger Kindstötungen polizeilich registriert worden (2018: 136). Die Zahl der Misshandlungen von Kindern bewegte sich 2019 auf dem Niveau der Vorjahre mit 4.055 Opfern. Eine Steigerung um 9 % wurde bei Kindern registriert, die Opfer von sexueller Gewalt (15.936) oder sexuellen Missbrauchs (15.701) wurden.
Einen besonders starken Anstieg konnte die Polizei im Bereich der Herstellung, des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie feststellen. Mit 12.262 registrierten Fälle entspricht das einem Zuwachs von fast 65 % (2018: 7.449). Auch das Phänomen Cybergrooming ist mit fast 34 % (3.264) signifikant gestiegen. Dabei werden Kinder im Netz gezielt zur Anbahnung sexueller Interaktionen angesprochen; beispielsweise über sexuelle Chatgespräche, den Austausch von Bildern oder per Videochat.
Auffällig ist, dass unter den Tatverdächtigen ein steigender Anteil von jugendlichen Tatverdächtigen zu verzeichnen ist: Im Bereich der Kinderpornografie waren 41 % der Tatverdächtigen unter 21 Jahren (26 % in 2018), 23 % zwischen 14 und 18 Jahren (13 % in 2018), und 12 % unter 14 Jahren (8 % in 2018 ).
Hierzu ist anzumerken, dass Jugendliche und junge Erwachsene immer häufiger kinderpornografische Videos per Messenger Dienste, z. B. WhatsApp, Facebook etc. untereinander austauschen: allerdings oft nicht aus pädosexuellen Motiven, sondern ohne sich offenbar ausreichende Gedanken über den kinderpornografischen Charakter der geteilten Dateien und die strafrechtlichen Folgen zu machen.
Bericht und Bild des Bundeskriminalamtes