München. In einem deutschlandweit einmaligen Fall haben unsere Ermittler Falschgeld in Höhe von rund 145.000 € sichergestellt! Der Tatverdächtige befindet sich in Untersuchungshaft.
Nach mehrmonatiger Ermittlungsarbeit durchsuchten die Beamten der Falschgeldzentralstelle des LKA am 29.04.2020 zwei Wohnsitze eines 24-jährigen Tatverdächtigen im Landkreis Freising. Ihm wird vorgeworfen, seit Anfang des Jahres Falschgeld, sogenannte „Prop-Copy-Banknoten“, im Internet erworben und deutschlandweit weiterverkauft zu haben. Diese Form der „Veränderten Banknotenabbildungen“ weisen in der Regel keine bzw. nur unzureichende Sicherheitsmerkmale auf und tragen auf der Rückseite den Aufdruck „Prop Copy“ oder „Copy“.
Darüber hinaus ist der Tatverdächtige bereits selbst in die eigene Herstellung von Banknotenfälschungen eingestiegen. So konnten im Zuge der Durchsuchungsaktion große Mengen von „Prop-Copy-Banknoten“ und Euro-Farbkopiefälschungen in Höhe von rund 145.000 € sowie diverse Herstellungsmaterialien und Drucker sichergestellt werden.
Der Tatverdächtige befindet sich mittlerweile wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Geldfälschung in Untersuchungshaft. In enger Zusammenarbeit mit der sachleitenden Staatsanwaltschaft Landshut werden weitere Ermittlungen gegen die Käufer des vom Tatverdächtigen veräußerten Falschgeldes intensiv vorangetrieben.
In Bayern sind in der Vergangenheit bereits mehrere Fälle der illegalen Verbreitung von derartigem Falschgeld bekannt geworden:
-Durch die Polizei Unterfranken konnte Ende letzten Jahres im Landkreis Kitzingen im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung hunderte falsche Banknoten sichergestellt werden.
Im Bereich der Kripo Amberg konnte im Februar diesen Jahres gleich mehreren Tatverdächtigen das Handwerk gelegt werden. Im Zuge von intensiven Ermittlungen und Durchsuchungsmaßnahmen konnten so unter anderem „Prop-Copy-Banknoten“ in sechsstelliger Höhe sichergestellt und damit eine Verbreitung dieses Falschgeldes verhindert werden.
-Im Bereich der Polizei Oberbayern Süd führte ein Schüler an einer Schule in Weilheim größere Geldbündel mit sich und verteilte Geld an seine Mitschüler. Wie sich herausstellte, handelte es sich hierbei um Falschgeld in Form des sogenannten „Movie Moneys“, welches der strafunmündige Schüler zuvor bei einem Internethandel bestellt hatte. Durch aufmerksame Lehrer konnte eine weitere Verbreitung unterbunden werden.
Ähnlich den „Prop-Copy-Banknoten“ handelt es sich bei dem sogenannten „Movie Money“ ebenfalls um Veränderte Banknotenabbildungen, welche für Filmaufnahmen oder Zaubershows hergestellt werden und in der Regel keine Imitationen der Sicherheitsmerkmale des Euro aufweisen.
Letztes Jahr wollte ein französisches Brüderpaar in einem Festzelt auf dem Münchner Oktoberfest im Bereich der Polizei München mit „Movie Money“ bezahlen. Dass es sich bei der Verbreitung von „Prop-Copy-Banknoten“ oder „Movie Money“ um kein Kavaliersdelikt handelt, zeigt ein bis dato ebenfalls deutschlandweit einmaliges Urteil des Amtsgerichtes München gegen einen 24-jährigen Mann aus dem Münchner Stadtgebiet:
Falschgeldermittler des LKA hatten den Mann vorläufig festgenommen und in der Folge rund 66.000 € Falschgeld sichergestellt, nachdem dieser versuchte, mit einer 50 €-Prop Copy-Note in einem Münchner Bordell zu bezahlen.
Der wegen Geldfälschung im Zusammenhang mit „Prop-Copy-Banknoten“ angeklagte Täter befand sich seit Anfang Januar diesen Jahres ununterbrochen in Untersuchungshaft und wurde nun zu einer Freiheitsstrafe und Geldauflage sowie Bewährungsauflagen verurteilt.
Unsere Tipps:
-Durch die Prüfmethode „Fühlen-Sehen-Kippen“ kann Falschgeld als falsch identifiziert werden.
–Prüft Geld unmittelbar nachdem ihr es erhalten habt. Wer Falschgeld annimmt und dieses zu spät erkennt, bekommt keine Entschädigung.
–Wer Falschgeld erkennt oder sich unsicher ist, wendet sich bitte an die nächstgelegene Polizeidienststelle oder Bankfiliale.
-Das Falschgeld auf keinen Fall aus- oder weitergeben! Dadurch könnt ihr euch selbst strafbar machen!
Bericht und Bild des Landeskriminalamtes Bayern