Bericht der Stadt Weiden / Bild: Archivbild
Weiden. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik sind in Bayern zunehmend Bürgerinnen und Bürger von Schwerbehinderung betroffen. Für sie ist es wichtig eine gleichberechtige Teilhabe zu ermöglichen. Dazu gehört auch ein barrierefreier Zugang zum Wahlraum. Die Stadt Weiden i.d.OPf. hat anlässlich der Bundestagswahl am 26.09.2021 die Einteilung der Wahlbezirke überarbeitet und dabei in den Stadtteilen Hammerweg, Stockerhut und Rothenstadt neue, barrierefreie Wahllokale eingerichtet.
In den betroffenen Stadtteilen stehen das evangelische Gemeindehaus St. Markus (Beethovenstraße 1), die Sporthalle der Europa-Berufsschule (Stockerhutweg 52) und das katholische Pfarrheim St. Marien (Untere Hauptstraße 11 a) zur Stimmabgabe zur Verfügung. Gleichzeitig wurden in bestehenden Urnenwahllokalen räumliche Änderungen vorgenommen, um Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu ermöglichen, das Wahllokal am Wahltag selbstständig aufzusuchen. Damit sind alle Urnenwahllokale im Weidener Stadtgebiet barrierefrei zugänglich. „Zu den Grundrechten in unserer Demokratie gehört das Wahlrecht.
Die Barrierefreiheit aller Urnenwahllokale in Weiden i.d.OPf. ist ein wichtiger Schritt zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am politischen und öffentlichen Leben“, so Oberbürgermeister Jens Meyer. In welchem Wahlraum ein Wahlberechtigter in Weiden i.d.OPf. seine Stimme abgeben darf, kann der Vorderseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes entnommen werden.
Eine Übersicht zu den Wahlräumen im Stadtgebiet finden Interessierte auf der Homepage der Stadtverwaltung unter www.weiden.de/wahlen.
Weiden. Bis zur Bundestagswahl am 26.09.2021 sind es nur noch wenige Tage. Briefwähler sollten ihre roten Wahlbriefe jetzt an das Wahlamt zurücksenden. Bei der Stimmenauszählung werden nur Wahlbriefe berücksichtigt, die der Stadtverwaltung spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen. Wahlbriefe, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, bleiben bei der Stimmenauswertung außen vor.
Wahlbriefe können der Stadt Weiden i.d.OPf. über den Postweg zugehen. Der Versand innerhalb Deutschlands erfolgt durch die Deutsche Post entgeltfrei. Allerdings ist gerade vor dem Wahltermin wegen der bundesweit stattfindenden Wahl und des hohen Briefwahlaufkommens mit einer längeren Beförderungszeit zu rechnen. Im Übrigen können Wahlbriefe auch in die Briefkästen am Zentral- und Hintereingang des Neuen Rathauses eingeworfen werden. Die Briefkästen werden über das Wahlwochenende mehrmals täglich geleert.
Eine Abgabe des Wahlbriefes in den Urnenwahllokalen am Wahltag ist dagegen nicht möglich. Die dortigen Wahlvorstände dürfen aus rechtlichen Gründen keine Wahlbriefe annehmen.
Weiden. Das Tiefbauamt der Stadt Weiden teilt mit, dass im Zeitraum vom 23.09.2021 bis 30.09.2021, die Asylstraße vom Kreuzungsbereich der Braunmühlstraße bis zur Einfahrt der Sedanstraße wegen Fräsarbeiten und anschließender Asphaltierung komplett gesperrt ist. Ein Zugang ist gewährleistet. Zeitgleich wird auch die Luitpoldstraße neu asphaltiert. Die Vollsperrung betrifft hier auch den Kreuzungsbereich von Braunmühlstraße bis zur Sedanstraße. Die Anwohner werden gebeten, ihre Fahrzeuge in diesem Zeitraum außerhalb des Baustellenbereichs zu parken. Sofern es die Witterung zulässt, wird die Fahrbahn ab 01.10.2021 wieder ohne Einschränkung befahrbar sein. Die Stadt Weiden bittet hierfür um Verständnis.
Weiden. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und an Förderschulen festgelegt, ab dem 20.09.2021 Speicheltests einzusetzen. Dabei lutschen die Kinder ca. 30 Sekunden an einem Tupfer. Die Tupfer werden gesammelt, anschließend in der Schule abgeholt und im Labor als Pool-Probe untersucht. Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird das Ergebnis bis 19 Uhr am Testtag per E-Mail an die Erziehungsberechtigten übermittelt. Bei einem positiven Ergebnis des Pools werden alle Einzelproben über Nacht ausgewertet, um eine mögliche positive Probe zuordnen zu können.
Die Ergebnisse sollen bis 6 Uhr morgens am Folgetag per E-Mail an die Erziehungsberechtigten versandt werden. Im Falle eines positiven Tests rufen die Lehrkräfte zusätzlich am Morgen vor Unterrichtsbeginn bei der betroffenen Familie an. Das positiv getestete Kind muss dann in häusliche Quarantäne. Die Tests sind für die Schüler kostenlos und freiwillig. Für die Durchführung der PCR-Pooltests muss eine Einwilligungserklärung zum Datenschutz durch die Erziehungsberechtigten eingeholt werden. Liegt diese nicht vor, kann ein negativer Corona-Test einer Teststation oder Apotheke mittels PCR-Test oder POC-Antigen Schnelltest vorgelegt werden.
Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur möglich, wenn ein aktueller, negativer Test vorliegt, das Kind geimpft ist oder nach einer nicht länger als sechs Monate zurückliegenden Infektion genesen ist. „Um den wichtigen Präsenzunterricht für die Kinder aufrechterhalten zu können, müssen wir weiter am Testen festhalten. Bitte unterstützen Sie hier die Schule Ihres Kindes.“, so Oberbürgermeister Meyer.