Bericht des Landratsamtes Neustadt/Wn. / Bild: Archivbild
Lkr. NEW. Ab dem kommenden Montag dürfen Kinder im Landkreis Neustadt an der Waldnaab nur noch in Kindertageseinrichtungen gebracht werden, wenn an zwei Tagen pro Woche ein Corona–Schnelltest gemacht wurde. Das Landratsamt regelte dies nun mittels einer Allgemeinverfügung.
Die Eltern müssen der Einrichtung nun entweder schriftlich bestätigen, dass sie die Kinder mittels eines Selbsttests zur Eigenanwendung negativ getestet haben oder einen Testnachweis einer Teststelle oder eines Arztes vorzeigen. Eltern erhalten in der KITA entsprechende Berechtigungsscheine zum kostenlosen Abholen der Schnelltests in den Apotheken.
Der dem Testergebnis zu Grunde liegende Selbsttest darf höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Betreuungstages vorgenommen worden sein.