Neumarkt. Eine 54-jährige Frau inserierte Mitte Februar Fenster zum Verkauf bei Ebay-Kleinanzeigen, woraufhin sich eine vermeintliche Kaufinteressentin meldete. Diese schickte der 54-Jährigen einen Internet-Link zur Kaufabwicklung, in den die Verkäuferin ihre Kreditkartendaten eingeben sollte.
Kurze Zeit später erfolgten zwei Abbuchen von insgesamt 400 € vom Konto der 54-Jährigen. Weitere polizeiliche Ermittlungen wurden eingeleitet.
Neumarkt: Am 16.02.2022 erhielt ein 30-Jähriger eine E-Mail, die den Anschein erweckte von einer Anwaltskanzlei zu sein. Nachdem der Mann die E-Mail öffnete, musste er seine Zugangsdaten für ein Microsoft-Programm eingeben und wurde anschließend von einer unbekannten weiblichen Person angerufen, die sich als Microsoft-Mitarbeiterin ausgab und Geld forderte.
Der 30-Jährige bemerkte den Schwindel glücklicherweise und beendete das Gespräch. Ein Schaden entstand hier nicht.
Tipps der Polizei:
- Geben Sie bei verdächtigen Kontaktaufnahmen per E-Mail oder Telefon niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
- Gehen Sie als Verkäufer auf keine Forderungen von Kaufinteressenten ein. Eine gängige Masche der Betrüger ist z. B. im Vorfeld Transportkosten, Versicherungsgebühren oder andere Auslagen zu verlangen.
- Installieren Sie auf Anraten von Unbekannten keine Apps auf dem Handy oder Software auf dem Computer.
- Prüfen Sie regelmäßig ihre Bankbuchungen.
- Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse sofort rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich dazu unverzüglich an Ihren Bankberater.
- Unberechtigte Abbuchungen und die Versuche hierzu können den Tatbestand von Straftaten erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.
(Bericht der Polizei Neumarkt / Bild: Symbolbild)