Bericht der Bundespolizei Waldmünchen
Bei einer Kontrolle am Donnerstagvormittag (12. Januar) haben Bundespolizisten einen Haftbefehl vollstreckt und zwei Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Gegen 09:30 Uhr kontrollierten Further Fahnder einen weißen Transporter mit moldauischer Zulassung samt Anhänger und aufgeladenem Fahrzeug. Der Fahrer, ein 30-jähriger Moldauer, konnte keinen Führerschein vorweisen. Im Zuge erster Ermittlungen fanden die Beamten heraus, dass der 30-Jährige lediglich über die Führerscheinklasse B verfügte.
Zur Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Anhänger hätte der Moldauer jedoch mindestens die Führerscheinklasse BE benötigt. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung des Beifahrers, eines 40-jährigen Moldauers, stießen die Beamten auf einen Haftbefehl. Der Mann war wegen Urkundenfälschung verurteilt worden und hatte seine Geldstrafe nicht bezahlt.
Deshalb suchte die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) seit September 2021 nach ihm. Weil der 40-Jährige die geforderte Summe von 577,50 Euro bezahlen konnte, blieb ihm die Einlieferung ins Gefängnis erspart. Auch der dritte Insasse im Fahrzeug, ein 21-jähriger Rumäne, ist strafrechtlich in Erscheinung getreten: In seinem Reisekoffer hatte der Mann Haschisch und einen Crusher mit Drogenanhaftungen in der Verpackung eines Reifenflicksets versteckt.
Die Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den 30-Jährigen und wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen den 40-Jährigen hat die zuständige Grenzpolizeigruppe Furth im Wald übernommen.