Amberg
Verkehrsdelikt – Versicherungskennzeichen abgelaufen
Beamte der Polizeiinspektion Amberg kontrollierten am Montag gegen 04.15 Uhr einen 20-jährigen Landkreisbewohner, welcher mit seinem Elektroroller auf der Schlachthausstraße unterwegs war. Am E-Roller war ein schwarzes Versicherungskennzeichen angebracht, welches zum 01.03.2024 seine Gültigkeit verloren hatte. Aufgrund des nun fehlenden Versicherungsschutzes wurde die Weiterfahrt mit dem E-Fahrzeug polizeilich unterbunden und ein Verfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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Verhütete Trunkenheitsfahrt
Am Sonntag gegen 10.40 Uhr wurde in der Nürnberger Straße ein 57-jähriger Autofahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellten die Beamten der Polizeiinspektion Amberg deutlichen Alkoholgeruch bei dem Fahrer fest. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab schlussendlich einen Wert von knapp unter 0,50 Promille. Mit Einverständnis des 57-Jährige aus Oberbayern wurde das Fahrzeug verkehrssicher abgestellt und der weitere Weg zu Fuß fortgesetzt.
Beleidigung – Nacktes Hinterteil vorgezeigt
Im Rahmen einer Streifenfahrt wurden Beamte der Polizeiinspektion Amberg auf eine Gruppe, augenscheinlich Eishockeyfans, aufmerksam, welche am Gehweg der Kugelbühlstraße standen. Als das uniformierte Streifenfahrzeug die Gruppe passierte, drehte sich ein 43-Jähriger aus der Gruppe um, zog seine Hose in die Kniekehlen, bückte sich nach vorne und zeigte den Polizeibeamten sein entblößtes Hinterteil. Der 43-jährige Landkreisbewohner wurde im Anschluss auf sein Verhalten angesprochen. Hierbei zeigte der Mann keinerlei Einsicht und beleidigte die eingesetzten Beamten mehrfach verbal, weshalb ein Strafverfahren wegen Beleidigung eingeleitet wurde.
Verkehrsunfall mit Sachschaden – Zusammenstoß im Kreisverkehr
Ein 65-jähriger Landkreisbewohner befuhr am Sonntag gegen 23.15 Uhr mit seinem Auto den Kurfürstenring in Richtung Nabburger Torplatz. Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr übersah der 65-Jährige offenbar das Auto eines 24-jährigen Ambergers, welcher bereits im Kreisverkehr unterwegs war. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge wodurch glücklicherweise keiner der Beteiligten verletzt wurde. An den beiden Autos entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 4.000 EUR.