Bericht der Polizei Sulzbach-Rosenberg und Amberg / Bild: Symbolbild
Sulzbach-Rosenberg. Am Sonntagabend (12.09.2021) gegen 21.00 Uhr verursachte ein 62jähriger Landkreisbewohner in der Neutorgasse einen Verkehrsunfall mit Sachschaden. Ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern, setzte er seine Fahrt anschließend fort.
Zur Unfallzeit befuhr der 62jährige Mann mit seinem Pkw die Neutorgasse zunächst bergabwärts. Weil ihm ein anderer Pkw entgegenkam, setzte er sein Fahrzeug in Richtung Neustadt zurück. Dabei touchierte er einen am Fahrbahnrand geparkten Pkw VW-Golf am Kotflügel vorne links, Sachschaden etwa 1.000 Euro. Ein aufmerksamer Zeuge konnte sodann beobachten, wie der Unfallverursacher ohne weitere Reaktion seine Fahrt fortsetzte. Das amtliche Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs gab er an die zur Unfallaufnahme gekommene Streifenbesatzung der örtlichen Polizeiinspektion weiter.
Bei einer kurze Zeit später in einer Umlandgemeinde durchgeführten Halternachschau konnten der Unfallverursacher und sein Fahrzeug angetroffen werden. Das Schadensbild an diesem Wagen deckte sich mit den Feststellungen am Unfallort.
Mit der Erklärung, er habe an seinem SUV keinen Schaden festgestellt und sei davon ausgegangen, dass bei seinem Unfallgegner auch kein Schaden entstanden sei, mochten sich die Ordnungshüter nicht zufrieden geben. Ein Strafverfahren wegen Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde eingeleitet.
Amberg. Weil ein aufmerksamer Spaziergänger einen Parkrempler beobachtete und die Polizei verständigte, bleibt der Geschädigte Fahrzeughalter nicht auf dem Schaden von mehreren hundert Euro sitzen.
Am Sonntagmittag fuhr ein 70-jähriger Fahrzeugführer beim Ausparken ein Fahrzeug an und entfernte sich ohne seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Schadenregulierung nachzukommen. Ein 34-jähriger Spaziergänger beobachtete den Vorfall und verständigte die Polizei, die den Unfallverursacher schnell ermittelt hatte. Ihm wird unerlaubtes Entfernen von Unfallort vorgeworfen und strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, denn ein Parkrempler ist kein Kavaliersdelikt!