Regensburg. (RL) In der Gemeinde Altenthann, Ortsteil Forstmühle wurde bei einem Bienenbestand die Amerikanische Faulbrut festgestellt, eine für Bienen – nicht aber für Menschen – gefährliche Tierseuche. Das Landratsamt Regensburg hat daher das Gebiet um Forstmühle im Radius von einem Kilometer per Allgemeinverfügung zum Sperrbezirk erklärt. Im Sperrbezirk liegt auch die Ortschaft Ziegelhaus.

Folgende Regelungen gelten im Sperrbezirk:


Alle Bienenstände und alle Bienenvölker in den Sperrbezirken müssen unverzüglich durch das Veterinäramt untersucht werden. Daher sind alle Bienenhalter im Sperrbezirk dazu verpflichtet, sich mit dem  Landratsamt in Verbindung zu setzen. Bitte geben Sie ihre Adresse und den Standort Ihrer Bienenvölker an.

Kontakt: E-Mail: veterinaeramt@landratsamt-regensburg.de, Tel.: 0941 4009-520.

Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Aus den Bienenständen dürfen weder Völker noch einzelne lebende oder tote Bienen, aber auch keine Waben, Wachs, Honig, Futtervorräte oder benutzte Gerätschaften entfernt werden. Es dürfen auch keine Bienenvölker oder Bienen von außen in den Sperrbezirk gebracht werden. Von Bienen nicht mehr besetzte Waben sind dicht verschlossen zu halten. Die Anordnungen werden wieder aufgehoben, sobald das Veterinäramt festgestellt hat, dass die Bienenseuche erloschen ist.

Nähere Informationen zu den Anordnungen sind der entsprechenden Allgemeinverfügung zu entnehmen. Den Link hierzu finden Sie unter www.landkreis-regensburg.de, Rubrik: Aktuelles.

Die vom Landratsamt erlassene Allgemeinverfügung ist auch während der Dienstzeit im Landratsamt (Altmühlstraße 3, 93059, Regensburg, Zimmer U.138) einsehbar.

Weitere Informationen zur Amerikanischen Faulbrut (AFB) finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter www.lgl.bayern.de

(Bericht des Landratsamtes Regensburg / Bild: Symbolbild)