Bericht der Stadt Regensburg / Bild: Symbolbild
Regensburg. Gemäß der der Ersten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vom 24. Februar 2021 gehören Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind, zum Personenkreis der hohen Priorität und können sich somit ab sofort zur Corona-Schutzimpfung anmelden.
Impfberechtigt ist das gesamte Personal, das an den genannten Schularten eingesetzt wird, inkl. des Verwaltungspersonals, Erzieherpraktikanten und des Personals in der Mittags- und Nachmittagsbetreuung. Dazu gehören auch Externe, wie beispielsweise Schulbegleiter oder die Jugendsozialarbeit an Schulen.
Die Online-Registrierung für Impftermine erfolgt über das zentrale Portal www.impfzentren.bayern.
Nach Informationen des zuständigen Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege wird es voraussichtlich ab 3. März 2021 möglich sein, eine berufliche Indikation bei der Anmeldung auszuwählen.
Anmeldungen aktualisieren
Impfberechtigte des genannten Personenkreises, die sich bereits über das Online-Registrierungsportal des Freistaates Bayern zur Corona-Schutzimpfung angemeldet haben, müssen, um die berufliche Identifikation auswählen zu können, ihre Anmeldung aktualisieren.
Nach der Registrierung erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald Termine verfügbar sind. Die berufliche Identifikation erzeugt im System eine priorisierte Terminvergabe. Diese Termine können direkt über den per E-Mail versendeten Link gebucht werden. Dieser Link behält seine Gültigkeit, bis ein freier Termin gebucht wird.
Nachweis zur Impfung mitbringen
Wichtig ist zu beachten, dass eine Impfung nur durchgeführt werden kann, wenn am Impftermin die Priorisierung nachgewiesen wird.