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Schutz vor Geflügelpest konsequent einhalten!

Auf Geflügelpest frühzeitig reagieren

Der Erreger hat den Landkreis erreicht – Vorsicht für Tierhalter - Das Veterinäramt listet die wichtigsten Maßnahmen auf

10. Januar 2023
in Lokales

Bericht des Landratsamtes Schwandorf

Dass die Vogelgrippe bereits in der Oberpfalz Einzug gehalten hat, war in den letzten Tagen den Medien zu entnehmen. Auch im Landkreis Schwandorf gibt es jetzt einen ersten Fall, und zwar bei einem in der vergangenen Woche tot im Stadtgebiet Burglengenfeld aufgefundenen Schwan. Bei dem Wildtier wurde der Seuchenerreger nachgewiesen. Wichtig ist jetzt, ein Übergreifen der Geflügelpest auf Hausgeflügel zu vermeiden. Dazu gibt das Veterinäramt am Landratsamt Verhaltensempfehlungen.

Damit die Geflügelpest nicht in Hausgeflügelbestände eingebracht wird, ist es von höchster Bedeutung, jeglichen direkten oder indirekten Kontakt von Wildvögeln zu Hausgeflügel zu vermeiden. Die Geflügelpest verursacht massive Krankheitserscheinungen und den Tod vieler Tiere. Schlussendlich müssen erkrankte Geflügelbestände nach dem Tierseuchenrecht komplett gekeult werden.

Das Veterinäramt listet die wichtigsten Maßnahmen auf, zu denen alle Geflügelhalter verpflichtet sind:

• Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.

• Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden.

• Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Kontakt kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

• Erhöhte Verluste oder die Abnahme der üblichen Legeleistung oder durchschnittlichen Gewichtszunahme in einem Geflügelbestand müssen tierärztlich abgeklärt werden.

• Ausstellungen, Märkte, Schauen und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel oder Vögeln (außer Tauben) sind verboten. Zudem müssen alle Geflügelhaltungen beim Veterinäramt gemeldet sein. Dazu reicht ein Anruf unter Telefon 09431 471-236. Weitere Informationen sind ebenfalls beim Veterinäramt zu erhalten.

Exkurs zu den Begriffen Vogelgrippe und Geflügelpest:

Die Begriffe sind nicht ganz gleichzusetzen, auch wenn sie meist als Synonym verwendet werden. Als Vogelgrippe bezeichnet eine durch Influenza-Viren ausgelöste Infektionskrankheit bei Vögeln. Diese Influenza-Viren gibt es in niedrig- und hochpathogenen Varianten.

Als Geflügelpest bezeichnet man die durch hochpathogene Influenza-Viren verursachte Erkrankung, also eine schwere Form der Vogelgrippe.

Dies entspricht auch dem Sprachverständnis, wonach eine „Pest“ natürlich etwas Schlimmeres als eine „Grippe“ ist.

Tags: GeflügelpestLandratsamt SchwandorfSchwandorf
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