Münchsmünster. Auf der Strecke Regensburg-Ingolstadt hat der Lokführer eines Güterzuges am späteren Samstagmorgen (9. April) eine Notbremsung einleiten müssen. Grund: Person im Gleis. Die Bundespolizei hat einen 63-jährigen Deutschen wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr angezeigt und warnt vor unbefugtem Aufenthalt im Gleisbereich.
Das Bundespolizeirevier Regensburg wurde gegen 10:00 Uhr über die Schnellbremsung eines Güterzuges auf der Strecke Regensburg-Ingolstadt informiert. Nach Angaben der Münchner Leitstelle der Deutschen Bahn AG habe der Lokführer auf Höhe Schwaig bei Münchsmünster wegen einer männlichen Person im Gleis eine Notbremsung vollzogen.
Einsatzkräfte der örtlichen Polizeiinspektion Kelheim stellten vor Ort die Identität von Zeugen und des Tatverdächtigen fest. Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen hat die Ermittlungen übernommen und einen 63-jährigen Deutschen wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr angezeigt.
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang vor unbefugtem Aufenthalt im Gleisbereich. Das Betreten von Gleisanlagen an den dazu nicht vorgesehenen Stellen ist nicht nur strengstens verboten, sondern auch gefährlich. Moderne Züge sind leise und werden deshalb oft nicht oder sehr spät wahrgenommen. Bemerkt der Triebfahrzeugführer eines Schienenfahrzeugs Personen im Gleis, ist es meist schon zu spät. Im Gegensatz zum Auto ist der Bremsweg eines Zuges sehr lang: Aus einer Geschwindigkeit von 160 km/h kann er bis zu 1.000 Meter betragen!
Die verursachte Notbremsung eines Zuges kann nicht nur strafrechtliche, sondern auch zivilrechtliche Konsequenzen mit hohen Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
(Bericht und Bild: Bundespolizei)