Bericht: Landratsamt Regensburg

Die veränderte Zinspolitik, gestiegene Baupreise und Materialengpässe führen zu einem spürbaren Rückgang beim Wohnungsbau. Auch im Landkreis Regensburg machte sich dieser Trend im vergangenen Jahr bemerkbar. Aber die Baubilanz für das Gesamtjahr 2022 zeigt auch, dass sich der Wohnungsbau im Landkreis insgesamt noch auf relativ hohem Niveau behauptet hat: Gegenüber dem Spitzenjahr 2021 mit insgesamt 2 090 genehmigten Wohnungen ist für 2022 mit 1643 Wohnungen ein Rückgang von gut 21 Prozent zu verzeichnen. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 wurden 1573 Wohnungen genehmigt, in 2019 waren es 1660 Wohnungen. Der Durchschnittswert für die Jahre 2016 bis einschließlich 2018 lag bei 1274 Wohnungen. Landrätin Tanja Schweiger bedankt sich bei allen Bauherrinnen und Bauherren, die mit ihren Projekten dazu beitragen, den Wohnungsbedarf zu decken.


Trend zu Mehrfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau in 2022 hält an

Zu beobachten ist, dass die Zahl der Einfamilienhäuser sinkt und der Trend sich weiterhin zum Geschosswohnungsbau entwickelt. Unter den in 2022 genehmigten 1643 Wohnungen (inklusive Genehmigungsfreistellungen) waren 459 Einfamilienhäuser (entspricht einem Anteil von 28 Prozent. Vorjahr: 33 Prozent), 314 Wohnungen in Zweifamilienhäusern (19 Prozent. Vorjahr 14 Prozent), sowie 659 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (40 Prozent. Vorjahr: 37 Prozent).

Stadt Neutraubling hat den höchsten Zuwachs

Innerhalb aller 41 Landkreisgemeinden wurden die meisten neuen Wohnungen im Jahr 2022 – in absoluten Zahlen – in Neutraubling (178), Wörth an der Donau (145), Pentling (109), Regenstauf (87), Lappersdorf (84), Brunn (69), Köfering (67), Beratzhausen (64) und Hemau (63) gebaut. In Relation zur Einwohnerzahl verzeichnet die Stadt Wörth a.d. Donau mit 93,73 neuen Wohnungen pro tausend Einwohner das stärkste Wachstum. Auf den weiteren Plätzen folgen Brunn (46,94), Köfering (24,85), Pentling (17,53) und Bach a.d. Donau (14,86).

Zahl der Baugenehmigungen leicht gesunken – Höhe der Bausummen gestiegen

2022 gab es insgesamt 1 551 Genehmigungen. Hierunter fallen neben den genehmigten Wohnungen auch alle weiteren Arten von Bauvorhaben (im Übrigen kann eine Genehmigung auch mehrere Wohnungen umfassen). Von diesen 1551 durchliefen 1220 das Genehmigungsverfahren im Landratsamt Regensburg–das sind 5,43 Prozent weniger als 2021. 331 betrafen das Freistellungsverfahren, diese Vorhaben bedurften also aufgrund der gegebenen Bebauungsplan-Konformität keiner Genehmigung.

Positiver Langfristtrend: Seit 2016 10789 Wohnungen genehmigt

Sehr erfreulich ist die Bilanz der Wohnungsbaugenehmigungen im langfristigen Trend. Seit 2016 sind für knapp 10800 Wohnungen Baugenehmigungen erteilt worden. Dies entspricht einem Jahresdurchschnitt von etwa 1540 Wohnungen, der Spitzenwert wurde im Jahr 2021 mit 2090 genehmigten Wohnungen erreicht. Im gleichen Zeitraum hat die Bevölkerungszahl des Landkreises um 8476 zugenommen.

Digitales Bauamt

Seit dem neuen Jahr können Bürgerinnen, Bürger sowie Architektinnen, Architekten Bauanträge nicht mehr bei den Gemeinden, sondern direkt beim Landratsamt einreichen. Im Idealfall digital und OZG-konform über das Bayernportal. Für Anträge, die noch in Papierform eingehen, wurde im Bauamt ein Digitalisierungsbüro eingerichtet. Das heißt, die analoge Antragstellung bleibt weiterhin möglich, nur ab dem 1. Januar 2023 eben im Landratsamt. Von dieser Verfahrensänderung abgesehen bleibt die jeweilige Gemeinde für Bauherren der erste Ansprechpartner bei baurechtlichen Fragen rund um ein geplantes Vorhaben. Umfangreiche Informationen zum digitalen Bauantrag auf der Homepage des Landkreises:

www.landkreis-regensburg.de Rubrik: Bürgerservice/ Bauen/ Bauantrag

Hintergrund „Genehmigungsfreistellung“

Ein Genehmigungsfreistellungsverfahren kann dann durchgeführt (beantragt) werden, wenn ein Bauvorhaben im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes liegt und zu 100 Prozent den Vorgaben dieses Bebauungsplanes entspricht. Dies muss der Planfertiger verbindlich bestätigen. In diesem Fall kann ohne Baugenehmigung gebaut werden. Eine Prüfung auf Richtigkeit durch die Gemeinde oder das Landratsamt erfolgt dann nicht. Auch bei der Aufstellung ihrer Flächennutzungspläne und Bebauungspläne berät und unterstützt das Landratsamt Regensburg die Gemeinden. So wurde das Landratsamt 2022 165 Mal an Verfahren im Rahmen der Bauleitplanung beteiligt.