Bericht: Landratsamt Regensburg / Bild: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Regensburg (RL). Die Bayerische Ehrenamtskarte, die der Landkreis Regensburg am 1. April 2016 gemeinsam mit der Stadt Regensburg eingeführt hat, erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Zum Stand 31.12.2021 befanden sich 2760 gültige Ehrenamtskarten in Umlauf.
Davon sind 1568 so genannte blaue Ehrenamtskarten, die über eine begrenzte Gültigkeit verfügen sowie 1192 goldene Ehrenamtskarten, die unbegrenzt gültig sind. Damit wurden seit Einführung 2016 bisher insgesamt 3557 Karten ausgestellt.
Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen des Dankes und der Anerkennung für Bürgerinnen und Bürger, die sich in besonderer Weise ehrenamtlich engagieren. Inhaberinnen und Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte erhalten Vergünstigungen in staatlichen oder kommunalen Einrichtungen (zum Beispiel beim Eintritt in Museen, Theater, Schwimmbäder, Schlösser) oder Rabatte beim Einkauf in Geschäften und bei Firmen in nahezu ganz Bayern. Zurzeit gibt es bayernweit mehr als 4000 Akzeptanzstellen, in Stadt und Landkreis sind es circa 150.
Die blaue Ehrenamtskarte können bei der Freiwilligenagentur alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren beantragen, die
- sich freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren
- mindestens seit zwei Jahren im Bürgerschaftlichen Engagement tätig sind
- Inhaber einer Jugendleitercard sind
- aktiv in der Feuerwehr sind – mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA)
- als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig
Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig. Erhalten können sie alle Personen, die
- Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sind
- Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes – zum Beispiel bei Bayerischem Rotem Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst, Technischem Hilfswerk oder bei der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft – die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz haben
- Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren
Kontakt und Information: Freiwilligenagentur des Landkreises, Yvonne Bachfischer (Ansprechpartnerin Bayerische Ehrenamtskarte), Telefon 0941 4009-414, www.freiwilligenagentur.landkreis-regensburg.de