Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht sich durch den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum Außer-Haus-Verkauf von Alkohol in der Bamberger Altstadt in seiner Auffassung bestätigt, den Kommunen besonders an Treffpunkten in den Innenstädten das Verhängen von Alkoholverboten zu empfehlen.

Herrmann betonte: „Der VGH-Beschluss stärkt jene Kommunen, die größere Ansammlungen mit alkoholisiertem und enthemmtem Partyvolk in der Corona-Krise verhindern wollen. Auch wenn sich die meisten Menschen während der Pandemie vernünftig verhalten und sich an die Regeln halten, bereitet mir das zunehmend sorglose Feiern an beliebten öffentlichen Plätzen unter dem Aspekt des Infektionsschutzes große Sorgen.“ Die Stadt Bamberg hatte Anfang Juli mit dem Verkaufsverbot ab 20 Uhr an Wochenenden und vor Feiertagen auf bedenklich große Menschenansammlungen im Kneipenviertel reagiert. Der VGH hat das sogenannte „Steh-Bier-Verbot“ im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes als rechtmäßig beurteilt.


Ende Juli hatte Innen- und Kommunalminister Herrmann die bayerischen Kommunen ausdrücklich aufgefordert, Alkoholverbote im öffentlichen Raum zu prüfen. Denn sobald Alkohol im Spiel sei, würden sich zu viele nicht mehr an die Corona-Schutzregeln halten. „Gerade in Bezug auf die leider wieder steigenden Zahlen müssen wir alles unternehmen, um das Coronavirus einzudämmen“, mahnte Herrmann. Den aktuellen Anstieg bezeichnete der Minister als beunruhigend und wies darauf hin, dass immer mehr junge Menschen an dem Virus erkranken. So liege das Durchschnittsalter der Infizierten inzwischen bei 34 Jahren. „Auch bei jüngeren Menschen kann Corona einen schweren Verlauf nehmen“, gab Herrmann zu bedenken. Aber abgesehen davon, dass man sich selbst in Gefahr bringe, bestehe bei leichtsinnigem Verhalten auch immer das Risiko, das Virus unerkannt weiterzugeben und damit unzählige andere Menschen zu gefährden.

Das sogenannte „Steh-Bier-Verbot“ gilt in Bamberg mit einer kurzen Unterbrechung seit dem 4. Juli und zunächst noch bis 25. August 2020. Die eingeschränkte Abgabe von Alkohol „to go“ in der Altstadt hat laut Polizeibehörden zu einer deutlichen Verbesserung der Situation geführt.

 

Bericht: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Bild: Symbolbild