Fahnder der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald haben Donnerstagnacht (12. Oktober) in Eschlkam einen 46-Jährigen mit Einbruchswerkzeug erwischt. Da gegen den Moldauer ein gültiges Einreiseverbot vorlag, führten ihn Beamte des Bundespolizeireviers Furth im Wald am Amtsgericht Regensburg vor. Der Richter erließ einen Untersuchungshaftbefehl.
Gegen 23:10 Uhr teilte ein Jäger der Polizeiinspektion Furth im Wald telefonisch mit, dass in Eschlkam im Bereich der Böhmerwaldstraße zwei Personen aus Tschechien kommend Richtung Landesinnere gehen. Mehrere Streifen der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald und des Bundespolizeireviers Furth im Wald eilten an den Einsatzort. Schleierfahnder der Grenzpolizeigruppe konnten kurz darauf einen 46-Jährigen Moldauer stellen und vorläufig festnehmen. Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten Einbruchswerkzeug und stellten es sicher.
Da gegen den Moldauer ein gültiges Einreiseverbot vorlag, übernahm das zuständige Bundespolizeirevier Furth im Wald die polizeiliche Sachbearbeitung. Der 46-Jährige war 2017 aus Deutschland abgeschoben worden, weil er vom Landgericht Weiden wegen mehrerer Diebstahlsdelikte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden war.
Ersten Erkenntnissen zufolge wollte der 46-Jährige auch am Donnerstagabend in Deutschland wieder auf Diebestour gehen. Zu einem Einbruchsdiebstahl kam es den Ermittlungen zufolge aber noch nicht.
Die Bundespolizisten führten den 46-Jährigen am Freitag (13. Oktober) am Amtsgericht Regensburg vor. Nachdem der Richter einen Untersuchungshaftbefehl erließ, lieferten die Beamten den Moldauer in die Justizvollzugsanstalt Regensburg ein.
Die zweite Person konnte trotz der sofort eingeleiteten Fahndung nicht festgestellt werden.
Bericht der Bundespolizei Waldmünchen