(Bericht: Bundespolizei Waidhaus) – Zwei Rumänen in einem Fahrzeug und zwei Haftbefehle wegen Verkehrsdelikten. Das war die „Ausbeute“ der Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei einer Kontrolle an der BAB 6 bei Waidhaus.
Beim 47-jährigen Beifahrer des Fahrzeugs mit rumänischer Kennzeichen stellten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg fest. Zugrunde liegt ein Strafbefehl des Amtsgerichts Neumarkt. Demzufolge war der Mann vor einem Jahr nicht nur ohne Führerschein unterwegs, sondern touchierte bei der Auffahrt auf die A 3 einen LKW und entfernte sich dann vom Unfallort.
Die fälligen 520 Euro aus dem Strafbefehl wurden nie eingezahlt. Jetzt bewies der Rumäne Zahlkraft und verhinderte damit, dass er für 40 Tage Freiheitsstrafe hinter Gitter muss.
Sein Landsmann am Steuer des Fahrzeuges besaß zwar einen Führerschein, war aber auch im vergangenen Jahr der Polizei wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort aufgefallen. Daher suchte ihn die Staatsanwaltschaft Oldenburg mit Vollstreckungs-Haftbefehl.
Die 750 Euro Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Westerstede wegen der Unfallflucht konnte der 40-jährige bei der Bundespolizeiinspektion Waidhaus nun endlich einzahlen und durfte seine Fahrt fortsetzen. Beide Haftbefehle wurden gelöscht.