(Berichte der Polizei Schwandorf) – Fußmassagegerät und Fußballtickets nicht erhalten – Ende November bestellte eine 66-jährige Schwandorferin auf einer Internetplattform ein Fußmassagegerät im Wert von rund 200 EURO. Offensichtlich fiel die Produktionshelferin auf einen Fakeshop herein, weil das Gerät trotz Überweisung bis heute nicht geliefert wurde. Allerdings erfolgte die Überweisung an ein iberisches Konto, was der Frau allerdings nicht spanisch vorkam. Daher erstattete sie nun Anzeige wegen Betrug. Ähnlich erging es einem 34-jährigen Schwandorfer, der an eine deutsche Bankverbindung 130 EURO für Die Polizei hat entsprechende Ermittlungen aufgenommen.

Überweisungsbetrug – Am Dienstag erhielt ein 55-jähriger aus dem östlichen Landkreis einen Anruf seiner Hausbank. Demnach war dort ein Überweisungsträger mit einem Betrag von rund 5000 EURO eingegangen. Ziel der Überweisung wäre das Ausland gewesen. Zum Glück war der Bankmitarbeiter mißtrauisch. Denn die Überweisung war nicht autorisiert. Der Überweisungsträger wurde sichergestellt. Ermittlungen wegen Betrug wurden aufgenommen.

Missbrauch von Notrufen – Am Dienstag gegen 12.45 Uhr drückte in Schwandorf am Brunnfeld in einem Supermarkt ein bislang unbekannter Täter einen Feuermelder ein, obwohl es dafür keinen Grund gab. In Folge dessen wurde das gesamte Warenhaus geräumt, Feuerwehr und Polizei rückten an, um letztlich den mutwillig aktivierten Feuermelder festzustellen. Die Polizei hat Spuren am Melder gesichert und ermittelt wegen Missbrauch von Notrufen. Hinweise bitte an die PI Schwandorf, Tel. 09431/4301-0.


Mit Schlagring und Drogen unterwegs – Am Dienstag gegen 20.45 Uhr kontrollierten Beamte der PI Schwandorf in der Nähe des Bahnhofs einen 16-jährigen aus dem Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld. Dabei machte der Fachlagerist keinen Hehl daraus, daß er einen verbotenen Schlagring mitführt. Dieser wurde ausgehändigt, war aber natürlich für die Polizeibeamten Grund genug, näher nachzuschauen.

So wurde noch eine nicht unerhebliche Menge Haschisch und eine geringe Menge Marihuana zu Tage gefördert. Die verbotenen Gegenstände wurden beschlagnahmt. Den jungen Mann erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Straftaten nach dem Waffengesetz und dem Betäubungsmittelgesetz.