Das Geschehen erstreckte sich von Verkehrsdelikten über Eigentums- und Betrugsfälle bis hin zu psychischen Ausnahmesituationen und Sachbeschädigung im Stadtgebiet und den Ortsteilen.
Eigentumsdelikte und Betrug
Die PI Schwandorf verzeichnete zudem mehrere Eigentums- und Betrugsdelikte. Bereits Anfang März gerieten ein 70-jähriger Schwandorfer und ein 77-jähriger Magdeburger über den Verkauf von zwölf Brieftauben aneinander. Der vereinbarte Preis betrug 20 EURO pro Taube. Die Tiere wurden von einem Logistikunternehmen abgeholt, die Zahlung per Einschreiben scheiterte jedoch mehrfach, da die Sendungen als unzustellbar zurückkamen. Der Verkäufer erstattete daraufhin Anzeige wegen Betrugs. Erste polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass der Käufer offenbar eine falsche Adresse verwendet hatte.
Am Dienstagabend wurde zudem ein Fahrraddiebstahl in der Regensburger Straße gemeldet. Eine 15-jährige Schwandorferin hatte das unversperrte Cube-Fahrrad eines 18-jährigen Bekannten vor einer Drogerie abgestellt. Bei ihrer Rückkehr nach etwa fünfzehn Minuten war das Rad im Wert von rund 150 EURO entwendet worden. Zusätzlich ermittelt die Polizei wegen einer Sachbeschädigung durch Graffiti: Unbekannte Täter beschmierten im Zeitraum von Montag auf Dienstag eine Garagenrückwand in der Aussiger Straße mit dem Schriftzug „Antifa Area“. Der Sachschaden wird auf rund 600 EURO geschätzt.
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Randale unter Drogeneinfluss
Am Dienstag gegen 18:00 Uhr kam es im Schwandorfer Hochrainviertel zu einem größeren Polizeieinsatz. Eine Mitbewohnerin meldete, dass ein 46-jähriger Schwandorfer eine Psychose habe und randaliere. Die eingetroffenen Beamten konnten den Mann zunächst nicht in der Wohnung vorfinden, trafen ihn jedoch wenig später schreiend auf einem nahegelegenen Feld an. Aufgrund seines psychischen Ausnahmezustandes und einer bestehenden Fremdgefahr – er hatte die Mitbewohnerin bei einer Rangelei verletzt und deren Mobiltelefon zerstört – wurde die Einweisung in eine Fachklinik verfügt.
Da sich der Mann massiv gegen die Maßnahme wehrte, mussten die Polizeibeamten körperlichen Zwang anwenden. Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung wurden sogenannte Kräutermischungen sichergestellt, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Gegen den 46-Jährigen wurden Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und eines Drogendelikts eingeleitet.
Verstöße im Verkehr und ÖPNV
Auch im Straßenverkehr und öffentlichen Nahverkehr gab es Beanstandungen. Am Dienstagmorgen gegen 09:15 Uhr verursachte ein 88-jähriger Schwandorfer am Adolf-Kolping-Platz einen Verkehrsunfall. Da ein Lkw die Fahrbahn blockierte, versuchte der Senior mit seinem Opel die Engstelle zu passieren, streifte dabei jedoch den Lkw und einen Stein. Dank eines abgelesenen Kennzeichens konnte der Fahrer ermittelt werden, den nun ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort erwartet. Ungeklärt ist eine weitere Unfallflucht „Auf der Trath“, wo ein unbekanntes Fahrzeug, vermutlich ein Lkw oder Stapler, gegen ein Hallentor fuhr und rund 2500 EURO Schaden verursachte.
Am Dienstagnachmittag kontrollierte eine Streife einen 16-jährigen Mopedfahrer am Wendelinplatz wegen eines offenen Helmriemens. Dabei stellte sich heraus, dass das Kleinkraftrad durch Umbauten manipuliert war und nicht die erforderliche Drosselung aufwies. Der Fahrer besaß nur eine Mofa-Prüfbescheinigung, nicht jedoch die für das schnellere Fahrzeug nötige Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, und Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstößen gegen die Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung eingeleitet.
Im ÖPNV stellten Kontrolleure am Mittwochvormittag gegen 07:35 Uhr am Schwandorfer Bahnhof eine Gruppe Jugendlicher fest, die ohne gültiges Ticket mit dem Linienbus reisten. Gegen die drei Syrer und Iraker im Alter von 12, 13 und 14 Jahren wurde ein Strafverfahren wegen Leistungserschleichung eingeleitet und die Weiterfahrt unterbunden.
Konsequenzen für Schulschwänzerinnen
Zuletzt fielen zwei 14-jährige Mädchen mehrfach durch unentschuldigtes Fehlen im Unterricht auf. Da vorherige Ermahnungen wirkungslos blieben, hat die Polizei nun Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen erstattet.
Info
Nach § 142 StGB begeht eine Straftat, wer sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Beteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung ermöglicht hat. Dies wird umgangssprachlich als „Unfallflucht“ bezeichnet.