Enge Zusammenarbeit von Behörden führt zur Aufdeckung von Straftaten. Ein Gastwirt im Landkreis Cham muss nun eine empfindliche Geldstrafe zahlen.
Behördenkooperation führt zum Erfolg
Durch die enge und koordinierte Zusammenarbeit zwischen dem Zoll (Hauptzollamt Regensburg), der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd, der AOK Bayern und der bayerischen Justiz konnte ein Fall von Schwarzarbeit im Landkreis Cham erfolgreich aufgedeckt und geahndet werden. Die Behörden bewiesen erneut, wie effektiv der schnelle Informationsaustausch bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität funktioniert.
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Langjährige Unregelmäßigkeiten und Insolvenz
Die Ermittlungen begannen mit einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd in einem lokalen Gastronomiebetrieb. Unregelmäßigkeiten wurden an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Weiden weitergeleitet, die eigene Untersuchungen einleitete. Der Inhaber hatte über zwei Jahre lang Beschäftigte nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet und fällige Beiträge vorenthalten. Parallel dazu wies der Betrieb Beitragsrückstände bei der AOK Bayern im mittleren fünfstelligen Bereich auf, was zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führte.
Systematische Falschangaben aufgedeckt
Die FKS Weiden übernahm die weiterführenden Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Deggendorf, welche die ursprünglichen Verfahren der Staatsanwaltschaften Deggendorf und Landshut zusammenführte. Es stellte sich heraus, dass der Angeklagte in 27 Fällen Arbeitnehmer nicht korrekt angemeldet hatte, wodurch Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) im Gesamtwert von 19.100 Euro unterschlagen wurden. Um dies zu verschleiern, wurden Lohnzahlungen in der Buchhaltung fälschlicherweise als Sachausgaben wie „Haushaltsführung“ oder „Sonstige Auslagen“ deklariert.
Urteil und klare Worte der Sprecherin
Vor dem Amtsgericht Viechtach legte der bis dahin straffreie Angeklagte ein Geständnis ab. Das Gericht berücksichtigte dies und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro (insgesamt 3.600 Euro) sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten.
Nadine Striegel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Regensburg, unterstrich nach dem Urteil die Wichtigkeit der behördlichen Kooperation: „Schwarzarbeit fällt oft nicht sofort auf. Deshalb ist es wichtig, dass Zoll, Rentenversicherung, Krankenkassen und Justiz eng zusammenarbeiten und Informationen schnell austauschen.“ Sie betonte zudem die gravierenden Nachteile für Arbeitnehmer und die ehrliche Wirtschaft durch solche Praktiken und stellte klar, dass der Verurteilte mit 120 Tagessätzen nun offiziell als vorbestraft gilt.
Info
Schwarzarbeit bezeichnet illegale Beschäftigung, bei der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen werden oder behördliche Meldepflichten missachtet werden. In Deutschland ist sie ein erhebliches wirtschaftliches und gesellschaftliches Problem, das die Sozialkassen belastet, ehrlichen Wettbewerb verzerrt und Arbeitnehmern soziale Absicherung vorenthält.