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Hinweisgeber alarmiert die Bundespolizei


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Info

Die Inobhutnahme ist eine Sofortmaßnahme des Jugendamtes oder anderer zuständiger Stellen, um Kinder und Jugendliche in akuten Notsituationen zu schützen. Sie dient dem unmittelbaren Schutz vor Gefahren für Leib und Leben und erfolgt oft vorübergehend. Die rechtlichen Grundlagen sind im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert. Eine Inobhutnahme kann beispielsweise bei elterlichem Versagen, Missbrauch oder wenn Kinder von zu Hause ausreißen, notwendig werden.