In Waldsassen deckte die Bundespolizei bei einer Grenzkontrolle ein illegales Waffenlager in einem Pkw auf.
Grenzkontrolle in Waldsassen
Am Dienstagnachmittag, den 28. April 2026, kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus ein Fahrzeug am Grenzübergang Waldsassen. Die Insassen, drei niederländische Staatsbürger im Alter von 17, 18 und 40 Jahren, waren zuvor aus Tschechien in das Bundesgebiet eingereist. Bei der Routineüberprüfung des Trios stießen die Polizisten auf eine Vielzahl verbotener Gegenstände.
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Verstecke in Lebensmittelverpackungen
Die Reisenden versuchten, die mitgeführten Waffen durch kreative Verstecke vor den Behörden zu verbergen. Ein Großteil des Arsenals befand sich in handelsüblichen Chips-Dosen. Darin hatten die Männer Schlagringe, Butterflymesser sowie Reizstoffsprühgeräte deponiert. Diese Methode sollte offenbar dazu dienen, die gefährliche Fracht bei einer oberflächlichen Durchsuchung als harmlose Reiseproviant zu tarnen.
Weitere Funde am Körper und im Wagen
Neben den Verstecken in den Dosen fanden die Beamten weitere Waffen direkt an der Kleidung der Personen. Mehrere Elektroschocker und zusätzliche Reizstoffsprühgeräte waren im Hosenbund sowie in Jackeninnentaschen untergebracht. Bei der weiteren Durchsuchung des Fahrzeugs stellten die Polizisten zudem Airsoft-Pistolen sicher. Diese wiesen keinerlei erforderliche Kennzeichnungen auf und waren optisch kaum von echten Schusswaffen zu unterscheiden.
Sicherstellung und Strafverfahren
Aufgrund der Verstöße gegen das geltende Waffengesetz beschlagnahmte die Bundespolizei sämtliche Gegenstände umgehend. Gegen die drei Niederländer wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und der Protokollierung des Sachverhalts durfte die Gruppe ihre Reise fortsetzen. Die Ermittlungen zum genauen Ursprung der Waffen dauern an.
Info
Das deutsche Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen oder gleichgestellten Gegenständen. Es definiert, welche Objekte als verboten gelten (z. B. Butterflymesser oder Schlagringe) und welche Voraussetzungen für den Besitz oder das Führen von Waffen (z. B. Kennzeichnungspflicht bei Airsoft-Waffen) erfüllt sein müssen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.