Furth im Wald. Täglich erreichen ukrainische Kriegsvertriebene mit dem grenzüberschreitenden Zug aus Prag den Bahnhof Furth im Wald. Die Bundespolizei Waldmünchen stellte in den letzten Tagen einen Anstieg von Einreisen fest. Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen ergeben sich nun andere Verfahrensweisen.
Mit der Verkündung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung im Bundesanzeiger sind ab dem 9. März 2022 rückwirkend zum 24. Februar folgende Personen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels bei der Einreise nach Deutschland befreit (verbunden mit der Möglichkeit, den für den längerfristigen Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel zu einem späteren Zeitpunkt bei den zuständigen Behörden im Bundesgebiet einzuholen):
– Alle ukrainischen Staatsangehörigen (unabhängig von der Art des Reisepasses) und alle anderen Drittstaatsangehörigen (Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der EU, des EWR oder der Schweiz besitzen), die sich am 24 Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben (für Drittstaatsangehörige gilt dies unabhängig vom Aufenthaltsstatus in der Ukraine).
– Ukrainische Staatsangehörige, die am 24. Februar 2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, sich aber vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben und bis zum Außerkraftteten der Verordnung einreisen.
– Ukrainische Staatsangehörige, die sich am 24. Februar 2022 bereits rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen. –
In der Ukraine anerkannte Flüchtlinge im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und Personen, die am 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben. Grundsätzlich erfolgt bei der Einreise ein Abgleich der Personalien mit dem polizeilichen Fahndungssystem.
Nur bei ukrainischen Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen ohne gültige Reisepässe führt die Bundespolizei eine sogenannte bestandsbildende Identitätsfeststellung durch, also die Abnahme von Fingerabdrücken und die Erstellung von Lichtbildern.
Sollten Personen festgestellt werden, gegen die ein nationales Einreise- oder Aufenthaltsverbot, eine schengenweite Einreiseverweigerung oder ein Haftbefehl besteht und/ oder erhebliche Zweifel an der Vertriebenensituation vorliegen, werden polizeiliche Maßnahmen einschließlich der Prüfung aufenthaltsbeendender Maßnahmen vorgenommen.
(Bericht und Bild: Bundespolizei Waldmünchen)