(Bericht der Bundespolizei Waidhaus) – Vier Straftäter gingen der Waidhauser Bundespolizei am Wochenende auf der BAB 6 bei Waidhaus ins Fahndungsnetz. Zwei davon wanderten in den Knast. Damit vollstreckte die Bundespolizeiinspektion Waidhaus seit Jahresbeginn bereits 64 Haftbefehle.
Das größte Kerbholz am vergangenen Wochenende besaß ein Rumäne, der mit Untersuchungshaftbefehl vom Amtsgericht Deggendorf gesucht wurde. Ihm werden Einbruchsdiebstähle und Diebstähle mit Waffen vorgeworfen. Darüber hinaus soll der 21-Jährige ohne Führerschein dafür mit Rausch ein Auto geklaut und einen Unfall verursacht haben. Damit nicht genug, beging er danach Fahrerflucht. Die Bundespolizei lieferte den Mann in Untersuchungshaft ein.
Auch ein Moldauer wird die nächsten Monate hinter Gitter verbringen müssen. Die Bundespolizisten kontrollierten ihn in einem Reisebus auf dem Weg nach Straßburg. Die Staatsanwaltschaft Dresden wollte des 27-Jährigen habhaft werden, weil er noch zehn Monate Freiheitsstrafe zu verbüßen hat. Das Urteil war über ihn gefällt worden, weil er Menschen nach Deutschland geschleust hatte. Die JVA Weiden öffnete daher ihre Pforte – aber nur nach innen.
Ein weiterer Moldauer war in einem Fernreisebus von Pilsen nach Paris unterwegs als ihn die Fahnder der Bundespolizei kontrollierten. Bei Datenabgleich stellten sie fest, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart dem 38-Jährigen mit Haftbefehl suchte. Wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz waren noch 750 Euro Geldstrafe offen. Da er sie noch vor Ort inklusive der Verfahrenskosten von 78 Euro bezahlte, durfte er die Kontrollstelle als freier Mann verlassen und sparte sich dadurch 30 Tage Knast.
Ebenfalls weiterreisen durfte ein Rumäne, den die Staatsanwaltschaft Frankenthal/Pfalz zur Fahndung ausgeschrieben hatte. Er war Beifahrer in einem Fahrzeug mit rumänischer Zulassung, dass die Beamten auf dem Parkplatz Ulrichsberg an der BAB 6 zur Kontrolle herauspickten. Der 29-Jährige war wegen Diebstahls zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Da er die Summe diesmal aufbrachte, konnte er als freier Mann weiterreisen und musste nicht für 60 Tage ins Gefängnis.