Grenzschützer haben am Donnerstagvormittag (9. November) einen 49-jährigen Ukrainer nach Tschechien zurückgewiesen. Der Mann konnte keinen erforderlichen Aufenthaltstitel vorlegen.
Gegen 09:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Furth im Wald einen PKW mit slowakischer Zulassung. Der 49-jährige Fahrer konnte zwar einen gültigen ukrainischen Reisepass, aber keinen zur Einreise berechtigenden Aufenthaltstitel vorlegen. Der Ukrainer konnte lediglich nachweisen, dass er als Flüchtling in der Slowakei geduldet ist.
Das Bundespolizeirevier Furth im Wald ermittelt wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wiesen die Bundespolizisten den 49-Jährigen zurück nach Tschechien.
Bericht der Bundespolizei Waldmünschen