Am Wochenende (28. April – 1. Mai) haben Fahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus drei gesuchte Straftäter festgenommen. Die drei Männer wurden wegen unerlaubter Einreise, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Diebstahls mittels Haftbefehl gesucht.
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Am Freitagabend kontrollierten Zivilfahnder einen 40-jährigen Nigerianer. Er war Insasse eines Fernreisebusses und auf dem Weg nach Mailand. Bei der Überprüfung der Personalien des Fernreisenden leuchtete der Fahndungscomputer der Beamten rot auf. Gegen den 40-Jährigen lag ein Einreiseverbot nach Deutschland und ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München II vor.
Der Grund des Haftbefehls: Unerlaubte Einreise. Das Amtsgereicht München verurteilte ihn im Oktober 2021 zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro. Diese hatte er bisher nicht bezahlt, deswegen erfolgte die Ausschreibung mittels Haftbefehl. Da gegen ihn zudem ein Einreiseverbot nach Deutschland vorlag, wurde er in die Abschiebehaftanstalt nach Hof eingeliefert.
Ein 32-jähriger Ukrainer durfte den Zivilfahndern der Bundespolizei nach einer Kontrolle in Waidhaus seinen ukrainischen Reisepass zur Überprüfung seiner Personalien überreichen. Dass er seine Fahrt im Fernreisebus mit dem Ziel Zürich nicht fortsetzen kann, hätte er wohl nicht gedacht. Die Beamten stellten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover fest. Er wurde im April 2023 durch das Amtsgericht Hannover wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 480 Euro verurteilt.
Er wurde festgenommen und zur örtlichen Dienststelle der Bundespolizei gebracht. Dort zahlte er bereitwillig seine Justizschulden und konnte somit der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe von 48 Tagen entgehen. Er konnte seine Reise im Anschluss fortsetzen.
Am Montagmorgen erhielten die Beamten der Bundespolizei Unterstützung durch ihre Kollegen der Bundeszollverwaltung. Diese kontrollierten in Waidhaus einen 33-jährigen Rumänen und stellten eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth fest. Der 33-Jährige wurde bereits im Februar 2021 durch das Amtsgericht Nürnberg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 550 Euro verurteilt. Seine Justizschulden behielt er bis dato lieber für sich und wurde somit mittels Haftbefehl gesucht.
Er wurde zur zuständigen Bundespolizeiinspektion in Waidhaus gebracht. Dort hatte er wohl Glück im Unglück. Er rief seinen Arbeitgeber an, der seine offenen Justizschulden für ihn bei der Polizeiinspektion Hilpoltstein bezahlte. Die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen musste er somit nicht antreten und konnte weiter zur Arbeit fahren.
Bericht der Bundespolizei Waidhaus