Der Donnerstagabend (20. Juli) war ein erfolgreicher Tag für die Zivilfahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus. Es wurden drei gesuchte Straftäter festgenommen. Sie wurden mittels Haftbefehlen gesucht.
Ein 19-jähriger Rumäne hatte noch eine Rechnung mit der Staatsanwaltschaft Frankenthal offen. Das Amtsgericht Ludwigshafen verurteilte ihn im Februar 2023 wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro. Fahnder des Waidhauser Zolls erwischten den Osteuropäer bei einer Kontrolle in Waidhaus.
Da der Verurteilte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte und sich bis dato verborgen hielt, suchte ihn die Staatsanwaltschaft mittels Haftbefehl. Da er seien Justizschulden nicht begleichen konnte erwartet ihn nun die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 120 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Weiden.
Einen weiterer Haftbefehl können die Berliner Justizbehörden ad acta legen. Das Amtsgericht Berlin verurteilte im Juli 2022 einen 38-jährigen Moldauer wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro. Da er seine Justizschulden nicht bezahlt hatte, bekam er als Quittung einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin.
Dieser wurde bei einer Kontrolle an der A6 in Waidhaus durch die Bundespolizeibeamten vollstreckt. Der 38-Jährige zeigte sich zahlungswillig und sparte sich somit die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen. Mit 450 Euro weniger im Geldbeutel konnte er seine Reise fortsetzen.
Bei der nächsten Kontrolle in Waidhaus spuckte der Fahndungscomputer der Beamten gleich zwei Haftbefehle aus. Der 68-jährige Rumäne war Insasse eines Kleinbusses und wurde in Waidhaus kontrolliert. Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte ihn im August 2020 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro. Weitere 1.800 Euro Justizschulden muss er wegen einer Verurteilung des Amtsgerichts Passau im Oktober 2020, wegen Verändern von amtlichen Ausweisen bezahlen.
Die Beamten vollstreckten noch vor Ort die Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Nürnberg-Fürth und Passau und brachten den 68-Jährigen zur Bundespolizei Waidhaus. Da er auch dieses Mal nicht zahlungswillig war muss er nun die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 133 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Weiden antreten.
Bericht der Bundespolizei Waidhaus