Cham
Der Winter ist für die Natur eine Zeit der Ruhe. Störungen können in dieser Zeit schlimme Folgen für die Wildtieren haben. Aus diesem Grund ist es in Schutzgebieten wie dem Naturschutzgebiet Regentalaue verboten, Feuerwerk abzubrennen. Dieses Verbot gilt auch an Silvester. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Cham ausdrücklich hin.

Im letzten Jahr schossen rücksichtslose Täter nicht nur mit Raketen und böllerten in der Regentalaue, sondern ließen danach auch noch den Müll in dem Naturschutzgebiet liegen. Die Untere Naturschutzbehörde bittet daher die Bürger darum bei so einem Verhalten nicht wegzusehen, sondern einzuschreiten oder zumindest umgehend die nächste Polizeidienststelle zu informieren. Solche Verstöße stehen nämlich unter Strafe und werden mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet.
Rücksichtnahme zum Jahreswechsel
Grundsätzlich bitten die Naturschutzexperten um grundsätzliche Rücksichtnahme, besonders zum Jahreswechsel. Denn jedes Böllern oder Feuerwerk in der freien Natur hat negative Auswirkungen auf die Tierwelt. Niedrige Temperaturen und eingeschränktes Futterangebot prägen die Wintermonate. Werden Wildtiere im Winter gestört und so zu einer Flucht gezwungen, schaltet ihr Körper vom Sparmodus auf körperliche Höchstleistung um.
Vor allem Feuerwerk führt zu Panik bei den Wildtieren. Eine solche Flucht verbraucht daher sehr viel Kraft. Dieser Energieverlust schwächt die Wildtiere und macht sie damit auch anfälliger für Krankheiten. Der Kräfteverlust kann in der nahrungsknappen Winterzeit zudem nicht durch vermehrte Futteraufnahme ausgeglichen werden. Dies kann zum Tod des Tieres führen.
Die Untere Naturschutzbehörde bittet daher darum, insbesondere zum Jahreswechsel eigenverantwortlich Rücksicht auf die Wildtiere zu nehmen.